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Frage von Franziska R. •

Frage an Sven John von Franziska R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr John,

ich hätte eine Frage zu den verschiedenen Berechnungssytemen bei der Stimmenauszählung.
Wissen Sie wieso man bei der Auszählung für den Bezirkstag das d´Hondt`sche Verfahren verwendet und beim Landtag das Hare-Niemeyer-Verfahren ? Welches dieser beiden Verfahren ist nach Ihrer Meinung nach "gerechter" ?
Bei der Bundetstagswahl verwendet man auch das Hare-Niemeyer-Verfahren. Jedoch möchte man bei der übernächsten Bundestagswahl auf das Saitre-Laguë -Verfahren umsteigen. Welche Gründe gibt es denn für diese Umstellung und weshalb stell man dann nicht auch in Bayern um? Es wäre doch sinnvoller ein einheitliches System zu verwenden und nicht lauter verschiedene.
Da mich eben genau dieses Thema interessiert habe ich es auch als mein Facharbeitsthema gewählt.
Vielleicht können Sie mir auch Quellen für die benötigten Informationen nennen bzw. meine Anfrage an entsprechend zuständige Stellen weiterleiten.

Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Antwort

Mit freundlichen Grüßen

Franziska Rasch

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Rasch,

gerne gebe ich Ihnen meine Einschätzung zu Ihren Fragen.

Die von Ihnen angesprochenen Verfahren Wählerstimmen in Mandate umzurechnen sind wahrlich unübersichtlich. Die verschiedenen Verrechnungsverfahren haben natürlich zum Ziel eine gerechte Verteilung zu gewährleisten. Das bedeutet in diesem Fall, dass v.a. die Kriterien der gleichen Wahl eingehalten werden. Dazu zählt, dass die Stimmen der Wahlberechtigten nicht nur den gleichen Zählwert, sondern auch den gleichen Erfolgswert haben müssen. Zu Ungenauigkeiten kommt es neben der Umrechnung u.a. auch durch die Einteilung der Wahlkreise, Größe der zu besetzenden Gremien und andere Beschränkungen, wie einer 5%-Hürde.

Was die konkrete Frage nach der Bezirkswahl angeht, so ist das dort angewendete Höchstzahlverfahren sicherlich ungerechter als das Quotenverfahren. Bei d´Hondt profitieren große Gruppierungen überproportional. In Bayern macht dies bei der letzten Bezirktstagswahl (zusammengerechnet) für die CSU einen Gewinn von 11 Mandaten aus im Vergleich der beiden Verfahren (vgl. http://www.wahlrecht.de/news/2003/19.htm )

Was das Wahlrecht des Bundes angeht, so wurde es - meines Wissens nach - für den Bundestag und das Europaparlament durch das "Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts" am 17. März 2008 geändert. (Die einzelnen Dokumente sind über http://www.bundestag.de abzurufen)

Zur Souveränität der Abgeordneten gehört es, eigenständig darüber entscheiden zu können, nach welchen Verfahren sie ihre Fraktionen, Ausschüsse usw. besetzen wollen. Das ist ein Ergebnis des föderalen Aufbaus der Bundesrepublik.

Mir persönlich erscheint das Verfahren Sainte-Laguë im Hinblick auf Kriterien der Gerechtigkeit und Übersichtlichkeit zu passen. Es wurde nicht umsonst auch schon für die Landtage in Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg eingeführt (und für Nordrhein-Westfalen beschlossen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihre Facharbeit und kann Ihnen anbieten, dass Sie sich bei weiteren Fragen an das SPD-Bürgerbüro (Tel.: 08421/6501) wenden.

Als erste Literaturhinweise möchte ich Ihnen nennen:
· Dieter Nohlen: Wahlrecht und Parteiensystem. Opladen.
· Eckhard Jesse: Reformvorschläge zur Änderung des Wahlrechts. Aus Politik
und Zeitgeschichte (ApuZ) Heft 52 von 2003.

Herzliche Grüße

Sven John