Wird es ein Ende der Ausnahmegenehmigung geben, die Privatpersonen das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ermöglicht?
Der nächste Corona-Lockdown steht möglicherweise bevor. Vielleicht ist ja hinter den Kulissen was bewegt worden in Sachen „Silvesterfeuerwerk-Verbot“? Werden Sie, Herr Kindler, standhaft die Position der vielen Menschen vertreten, denen die von Jahr zu Jahr immer stärker ausufernde Silvesterknallerei schon lange zuwider ist. Wird in Anbetracht der allgemeinen Gefahren durch Silvesterfeuerwerk und der besonderen Corona-Ansteckungsgefahren auch unter Geimpften, eine Rücknahme der Ausnahme-Regelung vom Sprengstoffgesetz durchgesetzt werden?
Das Böllerverbot und das Verbot Feuerwerks-Raketen abzubrennen, ist in einer Bundes-Verordnung zum Sprengstoffgesetz (ebenfalls ein Bundesgesetz) festgeschrieben.
Die Ausnahmeregelung für Privatpersonen an Silvester Feuerwerkskörper abzubrennen, die im ganzen übrigen Jahr nicht von Privatpersonen abgebrannt werden dürfen, muss meines Erachtens zurückgenommen werden!
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für ihre Nachricht. Das Zünden privaten Feuerwerks hat eine Reihe von Kehrseiten. Neben Verletzungen, Verbrennungen, Explosions- und anderen Sachschäden produziert das Abbrennen von Feuerwerk große Müllmengen und setzt große Mengen Feinstaub frei.
Daher teile ich die von Ihnen vorgebrachten Ansichten zu Sicherheit, Umwelt-, Gesundheitsschutz im Zusammenhang mit privatem Silvesterfeuerwerk und Böllern. Aus diesem Grund fordern wir Grünen bereits seit zwei Jahren, ein Verbot von privaten Feuerwerken und Böllern auf kommunaler Ebene rechtssicher zu ermöglichen (https://dserver.bundestag.de/btd/19/164/1916457.pdf). Dieser Weg erscheint uns zum jetzigen Zeitpunkt erfolgversprechender als ein bundesgesetzliches Verbot.
Mit freundlichen Grüßen
Sven-Christian Kindler