Weitere (dringliche) Zuweisung von Bundesmittel für die Wohnraumförderungsprogramme der Länder möglich?
Sehr geehrter Herr Kindler,
nahezu alle Bundesländer benötigen für deren Wohnraumförderungsprogramme dringend weitere Unterstüzung vom Bund.In vielen Ländern sind die Programm bereits überzeichnet, es kommt bereits zum völligen (Förder-) stopps. Die Erteilung von Förderzuschüssen sind für die Vorhaben im geförderten Wohnungsbau unerlässlich. Auch für die damit verbundenen konjunkturbeeinflussenden Gewerken, wie Handwerk und Mittelstand ist es von elementarer Bedeutung zu wissen, mit welchen Aufträgen sie rechnen können. Auch müssen Materialien, mit teils langen Lieferzeiten bestellt werden. Das ist aber nur möglich, wenn auch Aufträge erteilt werden. Und Aufträge können erst erteilt werden, wenn die Föderbescheide ausgereicht werden. Sehen Sie als Leiter der AG Haushalt der Grünen hier eine Möglichkeit den Ländern jetzt schnell weitere Mittel zur Verfügung zu stellen? Es sollte ja für alle Akteure in diesem Sektor Klarheit und Verlässlichkeit für 2024 bestehen. Vielen Dank im Voraus!
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für ihre Frage.
Die Stärkung des geförderten Wohnungsbaus ist ein zentrales Element grüner Wohnungspolitik. Im Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass jährlich 100.000 geförderte Wohnungen bereitgestellt werden sollen. Dafür hat das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die Mittel, die der Bund den Ländern für die Soziale Wohnraumförderung zur Verfügung stellt, seit Beginn der Wahlperiode verdreifacht. Während 2021 nur 1 Milliarde vom Bund an die Länder ging, stehen in diesem Jahr 2,5 Milliarden und im kommenden Jahr 3,15 Milliarden für den Bau von Sozialwohnungen bereit. Dieser Mittelaufwuchs ist, insbesondere unter den aktuellen haushälterischen Rahmenbedingungen, beachtlich.
Trotzdem reichen die bisherigen Anstrengungen nicht aus, um genug geförderten Wohnraum bereitzustellen. Jedes Jahr fallen mehr Sozialwohnungen aus der Sozialbindung, als neue gebaut werden. Das liegt daran, dass die neu gebauten Wohnungen nur 10-30 Jahre (je nach Bundesland und Förderlinie) sozial gebunden sind. Eine dauerhafte Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum wird so erschwert. Aus unserer Sicht ist dies eine große Schwachstelle in der Sozialen Wohnraumförderung. Um wirklich dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, möchten wir gerne möglichst bald ein weiteres Instrument in die Wohnbauförderung einführen: die Neue Wohngemeinnützigkeit.
Die Neue Wohngemeinnützigkeit wurde im Koalitionsvertrag vereinbart und soll es Wohnungsbauunternehmen ermöglichen, geförderte Wohnungen zu errichten, die dauerhaft mietpreisgebunden sind. Dafür sollen die Unternehmen Steuererleichterungen und Investitionszuschüsse erhalten. Die Eckpunkte für die Neue Wohngemeinnützigkeit wurden im Juni dieses Jahres vorgestellt. Wir hoffen, dass die Bundesbauministerin (SPD) und der Bundesfinanzminister (FDP) bald die gesetzliche Grundlage für die Neue Wohngemeinnützigkeit auf den Weg bringen. Auch Handwerk und Baubranche profitieren dann von dem neuen Schwung im geförderten Wohnungsbau.
Mehr Informationen zur Neuen Wohngemeinnützigkeit finden Sie hier: https://www.gruene-bundestag.de/themen/bauen-wohnen-stadtentwicklung/neue-wohngemeinnuetzigkeit-fuer-guenstige-mietwohnungen
Mit freundlichen Grüßen
Sven-Christian Kindler