Frage an Sven-Christian Kindler von Benjamin R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Kindler,
aus verschiedenen Medien habe ich erfahren (vgl. z.B. https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2014-03-13/handstreich-im-bundestag-teil-ii-wie-abgeordnete-um-025-uhr-ein-burgerrecht und http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014-03/ifg-transparenz-bundesrechnungshof ), dass am 14. Juni 2013 eine Gesetzesänderung verabschiedet wurde, die dem Bundesrechnungshof die Möglichkeit bietet, Bürgern und Journalisten Einblick in Prüfberichte zu verwehren. Teilen sie die Einschätzung des Stern Bloggers Hans Martin Tillack, dass es sich dabei um eine dem Finanzausgleich sachfremde Änderung handelt (vgl. http://blogs.stern.de/hans-martin_tillack/klammheimlich-das-gesetz-geaendert/ ) und wissen sie warum und warum es diesem Rahmen zu dieser Änderung kam?
Sehr geehrter Herr Rogge,
Der Bundesrechnungshof prüft unabhängig und selbstständig als externe Finanzkontrolle die Rechnung sowie die Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes. Der Bundesrechnungshof erstellt dazu regelmäßig Prüfberichte, zum Beispiel zur Verwendung von Ausgaben in Bundesministerien. Diese Prüfberichte leitet der Rechnungshof dann in diesem Beispiel dem Ministerium zu, das daraufhin die Möglichkeit zur Stellungnahme in dem sogenannten kontradiktorischen Verfahren hat. Falls die vom Bundesrechnungshof beanstandeten Punkte geklärt und beseitigt werden, wird der Vorgang abgeschlossen. Fehler im Verwaltungshandeln können so schnell und unbürokratisch mit Hilfe des Bundesrechnungshofes abgestellt werden. Die Wirksamkeit des kontradiktorischen Prüfverfahrens basiert auf der Vertraulichkeit zwischen dem Bundesrechnungshof und Ministerien, während der Vorgang noch nicht von beiden Seiten umfassend und abschließend erörtert wurde.
Eine öffentliche Skandalisierung in einem frühen Stadium, wo sich das Ministerium noch gar nicht zu einem Vorfall äußern konnte, kann für den bisher wirksamen Prozess und Erfolg der externen Finanzkontrolle hinderlich sein.
Die Änderung der Bundeshaushaltsordnung wurde letztendlich von allen Fraktionen des 17. Deutschen Bundestages mitgetragen. Unsere Fraktion hat sich im Vorfeld für einen anderen Ansatz eingesetzt, der im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowohl für mehr Transparenz gesorgt, als auch den notwendigen Schutz des Prüfungs- und Beratungsverfahrens des Bundesrechnungshofes (BRH) für eine wirksame externe Finanzkontrolle berücksichtigt hätte. Auf eine solche Formulierung für eine Regelung im Rahmen des IFG hatten sich BRH und der Bundesdatenschutzbeauftrage gemeinsam verständigt. Eine solche Änderung haben wir unterstützt, das war aber gegen die schwarz-gelbe Koalition im Bundestag nicht durchsetzbar. Wir befürworten, dass Abschlussberichte aller Fraktionen vom Bundesrechnungshof veröffentlicht werden.
Hierzu auch ein Zitat aus einem Beschluss der grünen Bundestagsfraktion aus dem Februar 2013:
„Dringend müssen auch die Ausnahmevorschriften des IFG reformiert werden, auf deren Grundlage Information verweigert werden kann. Die Informationserteilung muss von der Ausnahme zur Regel werden, wobei die Rechte Dritter einschließlich der Persönlichkeitsrechte immer gewahrt werden müssen. Es muss Regelungen geben, mit denen die Bedeutung des Rechts auf Informationsfreiheit mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen abgewogen werden kann.
Wir möchten aber auch sicherstellen, dass die Arbeitsfähigkeit der Rechnungshöfe nicht durch die Veröffentlichung ihrer vorläufigen Prüfberichte beeinträchtigt wird. Die Transparenz der endgültigen Prüfberichte halten wir dagegen für unabdingbar.“
Den gesamten Beschluss zur „Transparenzoffensive“ gibt es zum Nachlesen unter:
http://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/fraktion/beschluesse/Beschluss_Transparenzoffensive.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Sven-Christian Kindler