Frage an Susanne Melior von Ralf S. bezüglich Wirtschaft
Halo Frau Melior,
das Freihandelsabkommen mit den USA wird in naher Zukunft zur Abstimmung vorliegen. Die enthaltene Verfahrensverordnung für Investorenschutzregeln sieht Sonderrechte für internationale Großkonzerne unter Umgehung rechtsstaatlicher Einflussnahme durch ordentliche Gerichte.
Wie ist Ihre Position dazu? Was halten Sie vom Ergebnis der kürzlichen Abstimmung im EU-Parlament zu diesem Thema?
Beste Gruesse und vielen Dank
Ralf Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
die Verhandlungen über das geplante transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP) werden vermutlich noch einige Zeit andauern. Für das von Ihnen erwähnte Kapitel zum Investitionsschutz wurden sie ausgesetzt, da die EU-Kommission zum bisherigen Verhandlungsstand eine öffentliche Konsultation durchführt. Dieser Schritt war aus meiner Sicht überfällig, um mehr Transparenz in Verhandlungen zu bringen. Falls Sie sich an der Konsultation beteiligen möchten, gelangen Sie über http://trade.ec.europa.eu/consultations/index.cfm?consul_id=179 zu dem Online-Fragebogen auf Deutsch. Die Ergebnisse sollen anschließend in die Verhandlungsposition der EU einfließen.
Ebenso wie die SPD lehne ich den sogenannten Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus ab, da er es Großkonzernen ermöglichen würde, auch schon im Vorfeld gegen unliebsame EU-Gesetzte zum Verbraucher- und Umweltschutz oder im Gesundheitsbereich vorzugehen. Um die Gleichbehandlung ausländischer und inländischer Investoren zu garantieren, ist zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den USA der ordentliche nationale Rechtsweg ausreichend.
Vermutlich meinen Sie die Abstimmung am 16. April 2014 über die Verordnung mit der nicht ganz einprägsamen Bezeichnung "Finanzielle Zuständigkeit bei Investor-Staat-Streitigkeiten vor Schiedsgerichten, welche durch völkerrechtliche Übereinkünfte eingesetzt wurden, deren Vertragspartei die EU ist". Bei dieser Abstimmung ging es nicht um TTIP. Leider existiert mit der Energiecharta bereits ein Abkommen, das solche Investor-Staat-Schiedsverfahren beinhaltet. Eine gesetzliche Regelung war deshalb notwendig, um die generellen Verantwortlichkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten im Falle von Schiedsverfahren zu klären. Dass das nun verabschiedete Gesetz solche Klagen erst ermöglicht, wie teilweise öffentlich behauptet, ist falsch.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Melior