Unterstützen Sie Marco Wanderwitz aktiv bei seinem Versuch, seinen Antrag zur Initiierung eines AfD-Verbotsverfahrens in den Bundestag einzubringen?
Der sächsische CDU-Abgeordnete M. Wanderwitz fordert ein Verbot der AfD. Dazu will er einen Antrag in den Bundestag einbringen.Marco Wanderwitz hat nun einen AfD-Verbotsantrag formuliert und sucht parteiübergreifend nach Unterstützern. In dem Antrag wird der Bundestag aufgefordert, beim Bundesverfassungsgericht zu beantragen, die AfD für verfassungswidrig zu erklären, aufzulösen und ihr Vermögen zugunsten von gemeinnützigen Zwecken einzuziehen.Die AfD und andere rechtsextreme Parteien treten immer unverholener auf. Man zeigt sich zunehmend selbsbewusst offen rassistisch, menschenverachtend, rechtsextremistisch. Eine sog. Brandmauer nach rechts existiert nicht mehr, in meinem BL, dem Freistaat Sachsen, schon länger. Mit einem Verbot könnten der AfD sämtliche finanzielle Mittel entzogen werden. Dies würde der gesamten Neuen Rechten einen schweren Schlag versetzen, unsere Demokratie stärken. Die AfD lediglich vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen, reicht nicht mehr. Werden Sie laut!
Sehr geehrte Frau W.
ich teile die Auffassung, dass von der AfD eine Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat ausgeht. Und dieser Gefahr müssen alle Demokratinnen und Demokraten gemeinsam entgegen treten. Auch sehe ich die Argumente, die für ein Verbot der AfD sprechen.
Unser Grundgesetz sieht die Möglichkeit eines Verbots vor, wenn eine Partei beabsichtig, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen. Diese basiert laut Bundesverfassungsgericht auf den Grundprinzipien Schutz der Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat.
Damit unvereinbar ist ein völkisches Denken, das in meinen Augen in der AfD vorherrscht. Dieses Denken verletzt die Menschenwürde, da es eingebürgerte Deutsche sowie zu uns geflüchtete Menschen nicht als gleichwertig anerkennt.
Ein Verbot der Partei würde rechten Strukturen staatliche Gelder entziehen, organisatorische Strukturen zerstören und so dem Erhalt der Demokratie dienen. Insofern gehört das Verbot einer verfassungsfeindlich agierenden Partei zum Selbstverteidigungsrecht einer demokratischen Gesellschaft.
Deshalb bin ich dafür, gründlich zu prüfen, ob ein Verbot der AfD verfassungsrechtlich geboten ist. Dazu liegen bislang uneinheitliche Einschätzungen von Jurist*innen vor. Ebenso gibt es derzeit keine einhellige Auffassung über die Anstrengung eines Verbotsverfahrens in den Institutionen, die ein solches Verfahren beantragen könnten, also dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung.
Deshalb werbe ich dafür, dass die demokratischen Parteien ihre Position zügig klären und auch die demokratischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag ein Verständigung erzielen. In diesem Sinne begrüße ich die Initiative meines Kollegen MdB Wanderwitz. Sie kann dazu beitragen, die erforderliche Diskussion und Klärung voranzutreiben.
Mit freundlichen Grüße,
Susanne Hennig-Wellsow