Frage an Susanne Hennig-Wellsow von Gisela W. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Henning-Welsow,
Die Information "In Hamburg sollen auch künftig keine Pflanzenschutzmittel mit dem umstrittenen Wirkstoff Glyphosat an öffentlichen Orten wie Straßen, Wegen oder Friedhöfen eingesetzt werden. Das teilte die Wirtschaftsbehörde, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln außerhalb der Landwirtschaft genehmigen muss mit. Die EU-Länder hatten nach Angaben der EU-Kommission zuvor die Zulassung von Glyphosat für weitere fünf Jahre gebilligt."
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/index.html
bringt mich auf die Frage:
wie sieht es mit der Genehmigung von Glyphosat auf landwirtschaftlich genutzten Flächen in Thüringen aus?
Mit freundlichen Grüßen
G. W.
Die Diskussion über Glyphosat ist sehr wichtig. Es sollte so wenig wie möglich eingesetzt werden.
Es ist das Ziel der Thüringer Landesregierung, den Einsatz von Herbiziden zu reduzieren. Schon jetzt gilt in Thüringen das Verbot der Vorerntebehandlung und Glyphosat darf nur einmal pro Jahr eingesetzt werden.
In Thüringen ist zudem seit Anfang 2017 der Gebrauch von Glyphosat in Haus- und Kleingärten nicht mehr genehmigungsfähig. Die Verwendung auf öffentlichen Flächen wie Parks und Grünanlagen, Sportplätzen, Friedhöfen und Spielplätzen unterliegt zusätzlicher Prüfungen. Die Landwirtschaftsämter sind angewiesen, die Genehmigungserteilung auf Nichtkulturlandflächen sehr restriktiv zu gestalten.
Viele Grüße
Susanne Hennig-Wellsow
Fraktionsvorsitzende Die Linke im Thüringer Landtag