Frage an Susann Rüthrich von Magnus N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Abgeordnetenbestechung, d.h. einem Bundestagsabgeordneten einen Koffer Geld zu geben, ist in Deutschland nach wie vor keine Straftat solange kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Abgeordnetentätigkeit und der Geldzahlung nachweisbar ist! Ein Gesetzentwurf für schärfere Regeln bei Abgeordnetenbestechung wurde in den letzten 4 Jahren im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages 7mal vertagt und dann abgelehnt, die Regierungskoalition diskutiert das Thema nicht einmal. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der CDU-Politiker Siegfried Kauder, wurde offenbar wg. seiner öffentlichen Kritik an der eigenen Fraktionsführung in seinem Wahlkreis als Direktkandidat der CDU "abgesägt". Des Weiteren gelangen ehemalige Bundestagsabgeordnete und Regierungsmitglieder immer öfter im Anschluss an ihr Bundestagsmandat direkt in Spitzenpositionen der Unternehmen, die meist direkt von der politischen Arbeit profitiert haben. Dieser "Drehtür-Effekt" ist besonders deshalb kritisch, weil mit der Aussicht auf eine eigene gesicherte berufliche Zukunft politische Entscheidungen nicht mehr unabhängig und unbeeinflusst zustande kommen. Werden Sie sich im Bundestag für ein Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung und "Drehtür-Effekt", für eine komplette Veröffentlichung von Nebeneinkünften und für die unverzügliche Veröffentlichung aller Parteispenden über 10.000 € einsetzen?
Sehr geehrter Herr Neubert,
es ist mir absolut unverständlich, dass es in Deutschland überhaupt noch dieser Fragen bedarf! Längst hätten wir Abgeordnetenbestechung, die "Drehtür" und die Intransparenz der Nebeneinkünfte von Abgeordneten unterbinden können - die aktuelle Regierung hat es, wie sie richtig schreiben, abgelehnt. Dass gleichzeitig auf Politiker wie Peer Steinbrück, der alle seine Einkünfte offen gelegt hat, genau von Seiten der Regierungsfraktionen trotzdem eine Diffamierung stattfand, empfinde ich als heuchlerisch.
Ich werde mich im Bundestag dafür einsetzen, dass Abgeordnetenbestechung strafbar ist. Dass es eine angemessene Übergangsfrist einzuhalten gilt, wenn nach dem politischen Amt eine Beschäftigung in einem damit in Verbindung stehenden Bereich angenommen wird. Dass Nebeneinkünfte der Höhe nach auf die Zahl genau angegeben werden müssen (ohne Berufsgeheimnisträger/innen einzuschränken: eine Anwältin oder Ärztin muss nicht den Namen der Mandanten oder Patienten veröffentlichen, wohl aber die Höhe der Einkünfte, die sie erzielt). Und Parteispenden sind zu veröffentlichen.
Solange es diese Regelungen nicht verbindlich gibt, werde ich in Bezug auf meine eventuellen Nebentätigkeiten freiwillig auf meiner Webseite informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Susann Rüthrich.