Frage an Susann Rüthrich von Jörn H. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Rüthrich,
in der Stellungnahme der Kinderrechtskommission vom 22.06.2016 führen Sie aus, dass Kinder eigene Rechtssubjekte sind, nicht diskriminiert werden dürfen und über das Recht am eigenen Körper und auf eigene sexuelle Entwicklung verfügen:
Weiter schreiben Sie dort: „Irreversible Entscheidungen, welche die Selbstbestimmung des Kindes sein Leben lang beschränken und beeinträchtigen können, entziehen sich der Entscheidungsbefugnis von Eltern und medizinischem Personal. Genitale ... Operationen an nicht einwilligungsfähigen Kindern müssen, außer das Kind schwebt in Lebensgefahr, verboten ... werden. ... Es ist wichtig, die Operation nicht „nur“ als körperlichen Eingriff zu sehen, sondern die psychologischen und sozialen Prozesse sichtbar zu machen. Es ist immer zum Wohl und Selbstbestimmungsrecht des Kindes zu entscheiden.“
Die Beschneidung ist eine solche irreversible Entscheidung, und zudem die weitaus häufigste. Warum setzt sich die Kinderkommission für diese Rechte nur ein, wenn es um Mädchen oder Trans*/Inter*-geschlechtliche Identitäten geht, während der Bundestag Jungen diese Rechte explizit entzogen hat. Sind Jungen aus Ihrer Sicht kinderrechtlich Kinder zweiter Klasse? Warum stellt §1631d BGB im Kontrast zu §226a StGB keine geschlechtliche Diskriminierung dar?
Kann ich von Ihnen und der Kinderrechtskommission erwarten, dass sie sich zukünftig auch in gleicherweise für die Rechte von Jungen einsetzen werden und darauf hinarbeiten, dass allen Kindern unabhängig von ihrem Geschlecht der grundgesetzliche und in der UN-KRK garantierte Schutz auf körperliche Unversehrtheit und sexuelle Selbstbestimmung gewährt wird? Der Bundestag hat 2012 davon abgesehen, Dokumentations- und Evaluierungspflichten vorzusehen. Was unternehmen Sie, damit auch hinsichtlich der Beschneidung die „psychologischen und sozialen Prozesse sichtbar“ gemacht werden und negativ Betroffene eine Stimme und Jungen ihre Grundrechte erhalten?
Sehr geehrter Herr Hoos,
vielen Dank für Ihr Interesse an der Stellungnahme der Kinderkommission zum Thema Kinderrechte.
Die Kinderkommission hat sich im Rahmen des Themenkomplexes "Kinderrechte" Expert*innen-Meinungen und -Wissen zu inter* und trans* Kinder eingeholt. Über die Frage der Beschneidung von Jungen gibt es keine Beschlusslage der Kinderkommission.
Mit freundlichen Grüßen,
Susann Rüthrich