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Stephanie Iraschko-Luscher
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Frage von Mark B. •

Frage an Stephanie Iraschko-Luscher von Mark B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Iraschko-Luscher,

in der aktuellen Ausgabe des Lokalanzeigers steht sinngemäß, dass Sie die Freiheit des Bürgers vor einem übermächtigen Schnüffelstaat schützen wollen. Wie meinen Sie denn das? Wer nichts Verbotenes macht, hat doch auch nichts zu befürchten.

Mit freundlichen Grüßen

Mark Bitler
HH-Ohlsdorf

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bitler,

die Grundrechte, zu denen auch das Grundrecht auf Schutz der eigenen Persönlichkeit oder eben Schutz der personenbezogenen Daten gehört, sind mal mit dem Anspruch ins Grundgesetz aufgenommen worden, den Bürger vor einem all zu mächtigen Staat zu schützen. Eine liberale Gesellschaft funktioniert nur dann, wenn den Bürgern ihre Freiheit und Bereiche gelassen werden, in denen der Staat nichts zu suchen hat. Und nur eine liberale Gesellschaft ist zukunftsfähig. Deswegen ist mir Datenschutz ein wichtiges politisches Thema.

Und der Ansatz "wer nichts verbotenes macht, hat doch nichts zu befürchten", stimmt leider nicht so ganz. Es ist kein Geheimnis, dass z.B. Daten bei einer flächendeckenden Telefonüberwachung zur Terrorismusbekämpfung danach ausgewertet werden sollen, ob nicht irgendwas bei den Bürgern, auch bei den Bürgern, die nichts mit Terrorismus zu tun haben, zu finden ist. So wird jeder verdächtig, und jeder Schritt kann überwacht werden. Und der damit anvisierte Überwachungsstaat bedeutet die Abkehr von einer liberalen Gesellschaft.

Vielleicht interessiert es Sie ja: Zu diesem Thema gibt es nächsten Dienstag, am 09.08.05, eine Podiumsdiskussion mit Herrn Dr. Johann Bizer (stv. Landesbeauftragter für den Datenschutz in Schleswig-Holstein ) und mir im goldbekHaus, ab 19:30 Uhr. ("Datenschutz - Luxus im Zeiten von Terroismusbekämpfung?")

Stephanie Iraschko-Luscher