Frage an Stephanie Iraschko-Luscher von Christoph B. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Iraschko-Luscher,
noch immer werden eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in vielen Rechtsbereichen diskriminiert: Die Pflichten wurden von der Politik umgesetzt, auf gleiche Rechte warten eingetragene Lebenspartner noch immer. Im Sozialrecht werden Lebenspartner beispielsweise voll in die Pflicht genommen, im Steuerrecht dagegen wie Fremde behandelt. Das ist unsinnig und ungerecht.
Bei vielen Politikern heißt es, niemand werde diskriminiert, das Thema interessiere niemanden mehr! Das Gegenteil ist jedoch der Fall.
Wie stehen Sie persönlich zu einer Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und zu einem neuen Anlauf beim Ergänzungsgesetz, damit die derzeitige Schieflage endlich beseitigt wird?
Sehr geehrter Herr Bange,
die Gleichstellung von Eingetragenen Lebenspartnerschaften muss aus meiner Sicht endlich vollendet werden. Ein weiterer Ausbau des Lebenspartnerschaftsgesetzes ist nicht nur gesellschaftspolitisch wünschenswert, sondern rechtlich dringend geboten. Das Bundesverfassungsgericht hat 2002 entschieden, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz nicht gegen den Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 Grundgesetz verstößt. Es gibt daher rechtlich keinen Grund, homosexuellen Paaren wesentliche Rechte zu versagen. Nach geltendem Recht haben die Lebenspartner einen Überhang an Pflichten. Wesentliche Rechte werden ihnen nach wie vor verwehrt. So sind z. B. das Steuerrecht und das Beamtenrecht nur unzureichend geregelt. Um das Recht der Lebenspartner in einen fairen Ausgleich zu bringen, sind daher weitere rechtliche Änderungen zwingend notwendig. Wer gleiche Pflichten hat, muss auch gleiche Rechte haben.
Die verbleibenden Benachteiligungen eingetragener Lebenspartner gegenüber der Ehe müssen daher beseitigt werden, so hat es der Bundesparteitag der FDP erst vor wenigen Monaten im Mai 2005 in Köln beschlossen. Es ist für die FDP völlig unverständlich, dass Rot-Grün mit ihrem Überarbeitungsgesetz auf halbem Wege stehen geblieben ist. Die FDP-Bundestagsfraktion hat mit ihrem Ergänzungsgesetz in der 15. Wahlperiode eine wesentlich mutigere Initiative vorgelegt. Neben Änderungen im Einkommenssteuer- und Erbschaftssteuerrecht haben wir auch das gemeinsame Adoptionsrecht für Eingetragene Lebenspartner gefordert.
Der Gesetzgeber, also der neu gewählte Bundestag, muss hier endlich in die Puschen kommen und einen neuen Anlauf nehmen - auch gegen etwaige Widerstände der CDU/CSU. Mit einer starken FDP wird dies gelingen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Iraschko-Luscher