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Stephanie Iraschko-Luscher
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Frage von Jörg B. •

Frage an Stephanie Iraschko-Luscher von Jörg B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Iraschko- Luscher

Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ist doch ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt. Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?
Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich neuerdings einer wirklich totalen "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alte Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber zur Auskunft einbezogen werden. Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug.

Alles bewirkt nur den gläsernen Bürger und eine Menge unsinniger Bürokratie und die Stasi wäre stolz darauf gewesen, hätte sie schon diese Möglichkeiten gehabt. Auch eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor! Eine schreckliche Vorstellung, dass wir vielleicht denen schon jetzt in die Hand arbeiten!

Mit denselben Argumenten kann auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und auch jeder Rucksackträger und dies ist sogar noch besser begründbar, da bisher jede Menge Autobomben in den Innenstädten explodiert sind. Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!! Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?
Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt, wenn solche willkürliche Schnüffelei über die Minderheit der Sportflieger kommt. Wissen Sie, dass die Sportflieger dies "freiwillig" unter Androhung von Lizenzverlust beantragen müssen?

Sind unsere führenden Regierungsvertreter inzwischen nicht mehr beeinflusst von psychisch Kranken (Motorseglerpilot über Frankfurt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichstag), als von normalen Bürgern (Sportpiloten), die nicht mehr gehört werden?.

Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht?
Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft?
Das Bundesverfassungsgericht hat vor ganz kurzer Zeit, eine ähnliche Telefonspionage - ohne jeden Verdacht - als nicht verfassungskonform bezeichnet.

Es gibt bei uns jetzt erneut und aktuell keinerlei Grenze zum Ausspionieren durch jede unkontrollierte Bürokratenwillkür und wir werden wohl demnächst wegen jeder Kleinigkeit vom Himmel geholt. Wir werden sogar genötigt, den Antrag sofort zu stellen. Ansonsten werden wir mit sofortigem Linzensentzug bedroht!

Was werde Sie, als unser künftiger Abgeordneter, dagegen tun?

Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung im Orwellschen Sinne?

Können Sie mir als mein Wahlkandidat diese Fragen befriedigend beantworten?

Portrait von Stephanie Iraschko-Luscher
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Büsing,

Um inhaltliche Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich Sie bezüglich der Problematik des LuftSicherheitsG auf meine Antwort auf die Frage von Herrn Redlin verweisen.
Der Terrorismus muss mit allen rechtsstaatlichen Mitteln bekämpft werden.
Aber es wäre der Sieg der Terroristen, wenn die offene Gesellschaft sich von der Freiheit verabschiedet. Das darf nicht passieren. Schutz vor Terrorismus ist eine Aufgabe der gesamten Politik und kann nicht alleine mit polizeilichen, geheimdienstlichen oder militärischen Mitteln erreicht werden, sondern ist auch eine zentrale außenpolitische Aufgabe und schließt die Bekämpfung der Ursachen von Terrorismus ein.
Aber der Rechtsstaat hat selbstverständlich die Pflicht, die innere Sicherheit auch mit polizeilichen Mitteln bestmöglich zu gewährleisten und die durch den Terrorismus entstandenen Sicherheitsrisiken zu minimieren. Dabei darf der Staat aber weder durch einzelne Maßnahmen noch durch die Summe der Reaktionen seine Qualität als liberaler Verfassungsstaat verlieren.
Die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur elektronischen Wohnraumüberwachung formulierten Maßstäbe für Grundrechtsschutz und rechtsstaatliche Kontrolle sind bei den Maßnahmen zum Schutze der inneren Sicherheit zu Grunde zu legen.
Bei jeder aktuellen Bedrohung durch Terrorismus und Kriminalität wird in Deutschland nach neuen Gesetzen gerufen, so auch nach den schrecklichen Anschlägen von London. Es sollten jedoch keine ideologischen Debatten geführt werden. Was der inneren Sicherheit tatsächlich dient und im Rahmen unserer Verfassung bleibt, muss auch getan werden. Maßstab ist dabei für die FDP jedoch immer der verfassungsrechtliche Grundsatz der Tauglichkeit und Verhältnismäßigkeit der Mittel.
Persönlich möchte ich mich im Deutschen Bundestag dafür stark machen, dass
das Luftsicherheitsgesetz sowie weitere freiheitseinschränkende Gesetze
einer kritischen Würdigung unterzogen und im Zweifelsfall wieder gestrichen
werden. Auch ist mir die Stärkung und Konkretisierung des Datenschutzrechtes
ein besonderes Anliegen.

Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Iraschko-Luscher