Frage an Stephanie Erben von Bernd R. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Erben,
der Verein "Deutsche Vereinigung für eine christliche Kultur e.V.", bei dem ich nicht Mitglied bin, wird gemäß Abgabenordnung nicht als gemeinnützig angesehen, weil er sich als politischer Verein ansieht (1).
Parteien, die m.W. auch als politische Vereinigungen angesehen werden, erhalten unter bestimmten Bedingungen Wahlkampfkosten vom Steuerzahler erstattet, als sei z.B. das großflächige Behängen der Landschaft und nutzen des öffentlicher/Privaten Raums- mitunter als Verkehrsgefährdung eingestuft- eine gemeinnützige Angelegenheit ungeachtet des konkreten Inhaltes der (Verführungs-?)- Botschaften (2).
Wie stehen Sie zu dieser offensichtlichen Diskrepanz in der Beurteilung des Nutzens politischer Vereinigungen in punkto "Gemeinnützigkeit"?
Mit freundlichen Grüßen
B. R.
1) https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Vereinigung_f%C3%BCr_eine_christliche_Kultur#Steuerrechtlicher_Status_des_Vereins
2) http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Autoclub-Wahlkampf-schlecht-fuer-Verkehrssicherheit-1498317062
Sehr geehrter Herr R.,
die Funktion von Parteien in unserer Demokratie geht ja weit über die Zeiten des Wahlkampfes hinaus. Dass derzeit alle Parteien um Aufmerksamkeit für ihre Programme werben, mag nicht zwingend zur Verschönerung des Stadtbildes beitragen. Aber Plakate und Großflächenaufsteller sind notwendig, da sich leider viele Menschen tatsächlich (ausschließlich) darüber informieren.
Generell finde ich es richtig, dass gemeinnützige Initiativen in Deutschland steuerlich begünstigt werden. Das Engagement für politische Bildung, Kultur, Sport, Traditions- oder Landschaftspflege ist in unserer Gesellschaft wichtig.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Erben