Wieso bekommt eine Hausfrau keine Energiepreispauschale? Wir leben auf dem Land da muss eine Hausfrau auch große Entfernung zurücklegen. Mehr als viele Beschäftigte.
Guten Tag Herr Stracke,
wir haben 3 Kinder und diese sind bis zum Kindergarten zuhause. Meine Frau kann somit keiner Arbeit nachgehen. Sie hat zuhause genügend Arbeit! Auf dem Land sind wir auf zwei Autos angewiesen. Bei irgendwelchen staatliche Förderungen wird die Hausfrau immer vergessen!!! Das war bei Corona so und ist in der Energiekriese das gleiche! Eine Familien in Deutschland bekommt, egal von welcher Regierung, keine Wertschätzung.
Familie M.
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.03.2023.
Die CSU ist Familien-Partei. Wir setzen uns für eine familienfreundliche Gesellschaft ein, in der Kinder willkommen sind und Familien wertgeschätzt werden. Dabei stellen wir nicht einzelne Personen, sondern die ganze Familie in den Fokus. Dafür hat der Freistaat Bayern bereits seit längerer Zeit ein vielbeachtetes Familienförderprogramm aufgelegt:
So hat die CSU in Bayern beispielsweise das Bayerische Familiengeld eingeführt, von dem alle Eltern von ein- und zweijährigen Kindern profitieren. Dabei werden die Eltern mit 250 Euro pro Monat und Kind unterstützt. Ab dem dritten Kind gibt es 300 Euro monatlich. Das Familiengeld wird unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und von der Art der Betreuung gezahlt.
Auf Initiative der CSU wurde unter der unionsgeführten Bundesregierung ein Baukindergeld bereitgestellt, mit dem Familien in den ersten zehn Jahren 1.200 Euro jährlich erhalten. Das Bundesprogramm wurde in Bayern mit dem Baukindergeld Plus um zusätzlich 300 Euro pro Kind erhöht.
Die Ampel-Regierung hat das Baukindergeld zum Jahresende 2022 auslaufen lassen. Dies ist ein schwerer Fehler. Angesichts der gestiegenen Baukosten und Zinsen ist eine Fortführung der Förderung der familieneigenen vier Wände sinnvoll und richtig.
Wer sein Leben lang etwas geleistet hat, muss im Alter davon leben können - das gilt insbesondere für unsere Mütter. Erziehungsleistungen sind eine Lebensleistung. Das wollen wir in der Rente auch anerkennen. Die Gleichbehandlung aller Mütter in der Rente ist eine zentrale Gerechtigkeitsfrage, die gelöst ist, wenn auch für vor 1992 geborene Kinder drei Erziehungsjahre in der Rente anerkannt werden. Bislang konnten wir durchsetzen, dass diese Mütter statt einem Rentenpunkt nun 2,5 Rentenpunkte pro Kind und Erziehungsjahr in der Rente angerechnet bekommen. Wir wollen mit der Mütterrente III eine vollständige Gleichstellung durch drei volle Rentenpunkte für alle Mütter erreichen - unabhängig davon, wann ihre Kinder geboren wurden. Die Ampel sieht hier im Gegensatz zu uns keinen Handlungsbedarf.
Im Gegenteil: Grüne und SPD haben das Ziel, das Ehegattensplitting aufzuheben. Dies würde in der Steuer zu einer massiven Mehrbelastung für Millionen Familien in Deutschland führen, insbesondere für diejenigen Familien, in denen vor allem Frauen die Erziehungsarbeit übernehmen. Demgegenüber halten wir am Ehegattensplitting fest und wollen mit einem ergänzenden Kindersplitting zusätzlich Kinder positiv berücksichtigen. Dafür wollen wir den Steuerfreibetrag für Kinder auf das Niveau des Freibetrags für Erwachsene anheben.
Die von Ihnen angesprochene Energiepreispauschale zeigt gleichfalls die soziale Schieflage des Regierungshandelns der Ampel auf. So hatte die Ampel anfangs nur für Erwerbs-tätige eine Pauschale geplant. Das war in hohem Maße sozial ungerecht. Nur auf Druck der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat die Ampel nachgebessert. Nun er-halten auch Rentnerinnen und Rentner sowie Studentinnen und Studenten die Pauschale. Die Umsetzung der Auszahlung für die Studenten war jedoch so mangelhaft, dass es zu einer massiven zeitlichen Verzögerung gekommen ist.
Anstelle der Gießkannenpolitik der Ampel wollten wir als CSU/CSU-Bundestagsfraktion bei der Energiepreispauschale diejenigen Haushalte besonders in den Blick nehmen, die eines Ausgleichs finanziell besonders bedürfen. Deshalb wollten wir für die Einkommen unterhalb von 30.000/60.000 Euro (alleinstehend/verheiratet) einen Energieentlastungsbetrag (Freibetrag) bei der Einkommenssteuer in Höhe von 3.000 Euro sowie zusätzlich 1.000 Euro für jedes Kind für die Jahre 2022 und 2023 pro Haushalt. Für Einkommen innerhalb dieser Gruppe, die von diesem Entlastungsbetrag steuerlich nicht profitieren können, hätte es nach unserer Vorstellung eine der Nettoentlastung entsprechende Direktzahlung gegeben.
Diese Beispiele zeigen, dass wir uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Familien gestärkt, wertgeschätzt und besonders in Krisenzeiten unterstützt werden. Dafür stehe ich als Bundestagsabgeordneter auch zukünftig ein.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke, MdB