Frage an Stephan Stracke von Anton W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Stracke,
wie stehen Sie, wie steht die CSU zu Lobbyismus und Firmenspenden an politische Parteien?
Wie verhindern Sie effektiv die Einwirkung der (zahlenden) Wirtschaft und deren Lobbyisten auf die Entstehung und Verabschiedung von Gesetzen?
Mit freundlichen Grüßen
A. W.
Sehr geehrter Herr W.,
herzlichen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Das Herantragen von Interessen und Positionen an Abgeordnete in ihren Wahlkreisen und im Deutschen Bundestag ist ein legitimer und verfassungsgemäßer Ausdruck politischer Willensbildung in unserer parlamentarischen Demokratie. Dabei geht beim sogenannten Lobbyismus nicht – wie so oft verkürzt dargestellt wird – nur um die Repräsentation von wirtschaftlichen oder unternehmerischen Interessen. Auch viele Verbände wie zum Beispiel die Diakonie, der Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz oder die Gewerkschaften und Umwelt- und Tierschutzverbände setzen sich für ihre Interessen gegenüber der Politik und der Öffentlichkeit ein. Dabei bringen sie ihre Positionen nicht nur bei laufenden Gesetzgebungsverfahren ein. Sie tragen außerdem wertvolle Praxiserfahrungen und Fachwissen an die Politik heran und zeigen aktuelle Probleme auf. Mein Verständnis als Abgeordneter ist es, die Vielzahl von vorgetragen – zum Teil auch gegensätzlichen – Interessen gegeneinander abzuwägen und auf Grundlage von Fakten und Argumenten eine eigene Entscheidung zu treffen.
Hinsichtlich der Parteispenden gibt es schon heute in Deutschland ein sehr verlässliches und sehr strenges Parteiengesetz, das genau festlegt, unter welchen Regelungen Parteispenden veröffentlicht werden müssen. Bei Spenden von mehr als 500 Euro müssen die Spender von den Parteien identifiziert werden. Im Rechenschaftsbericht sind Spenden und Mandatsträgerbeiträge, deren Gesamtvolumen in einem Kalenderjahr 10.000 Euro übersteigen, unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders sowie der Gesamthöhe der Spende zu verzeichnen. Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen. Dieser veröffentlicht die Zuwendung unter Angabe des Spenders zeitnah im Internet und als Bundestagsdrucksache. Der Gefahr der Einflussnahme des Spenders auf eine Partei wird durch diese Veröffentlichung und die Rechenschaftsberichte entgegengewirkt. Hier kann man genau nachlesen, wer wie viel welcher Partei gespendet hat.
Zudem sind parlamentarische Entscheidungen transparent und nachvollziehbar ausgestaltet. Dafür sorgt die Vielfalt der Beteiligten an den politischen Entscheidungsprozessen: Fraktionen und Koalitionspartner, Parlament und Fachausschüsse, öffentliche Anhörungen, Beiräte, Sachverständige sowie unterschiedlichste Interessenvertreter bis hin zum Bundesrat und dem Vermittlungsausschuss. Der Präsident des Deutschen Bundestages führt seit 1972 eine öffentliche Liste, in der Verbände eingetragen werden können, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten. Die Eintragung in die Liste ist Voraussetzung für eine Anhörung ihrer Vertreter und die Ausstellung von Hausausweisen. Die Liste wird auf der Internetseite des Bundestages und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Transparenz verhindert die Durchsetzung einseitiger Interessen zu Lasten des Gemeinwohls.
Der Deutsche Bundestag hat darüber hinaus im Jahr 2014 den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung in das Strafgesetzbuch aufgenommen, der strafwürdige Verhaltensweisen von und gegenüber Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern erfasst. Bestraft wird, wer für eine Gegenleistung einen „ungerechtfertigten Vorteil“ bietet oder annimmt. Bis dahin waren Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern nur strafbar, wenn es sich um Stimmenkauf und -verkauf bei Wahlen und Abstimmungen handelte. Im selben Jahr hat der Bundestag das UN-Übereinkommen gegen Korruption ratifiziert, dass einen große Vielzahl an Vorschriften zur Korruptionsprävention -verfolgung enthält. Und auch die Offenlegungspflichten von Abgeordneten wurden in dieser Wahlperiode noch einmal verschärft. Eine neue zehnstufige Regelung für einmalige, aber auch regelmäßige Einkünfte ab 1.000 € wurde eingeführt. Diese Regelung ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, schnell und transparent nachzuvollziehen, welcher Politiker wie viele Nebeneinkünfte bezogen hat.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und erlaube mir abschließend den Hinweis, dass Ihr Wohnort Weißenhorn zum Bundestagswahlkreis Neu-Ulm gehört, in dem mein Abgeordnetenkollege Dr. Georg Nüßlein Bundestagsabgeordneter ist. Ich bitte Sie daher, sich für weitere Fragen direkt an Dr. Nüßlein MdB zu wenden. Seine Kontaktdaten finden Sie hier:www.georgnuesslein.de .
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Stracke