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Stephan Stracke
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Frage von Birgit B. •

Frage an Stephan Stracke von Birgit B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Stracke,

über die Internetseite "Frag den Staat.de" wurde ich an Sie weitergeleitet. Mich würde nur eines interessieren: In Art. 20a Grundgesetz steht geschrieben: Der Staat schützt [...] die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.
Wie sieht diese konkrette Umsetzung denn aus? Durch überfüllte Tierheime, die nicht einmal von Kommunen ausreichend unterstützt werden und hoffnungslos überlastet sind? Auf Bauernhöfen wo sich Katzen ungehindert vermehren nur um die Babys zu ertränken oder sich selbst zu überlassen? In Tierversuchslabors, wo unzählige Tiere gequält werden, obwohl die Ergebnisse auf den menschlichen Organismus beim Großteil der Fälle nicht übertragbar ist? Anhand all der Straßentiere? Oder die unzählige Zahl an Tieren die von sadistischen Menschen gequält werden?
Natürlich gibt es auf nationaler Ebene bereits viele Umstezungsversuche für den Tierschutz. Allerdings frage ich mich, ob es überhaupt jemand interessiert? Egal ob in der Gesetzgebung oder bei den Vollzugsbehörden ich habe nicht den Eindruck, dass der Schutz durch den Staat vorhanden ist. Sind es doch ehrenamtliche die mit ihrem eigenen Geld und Mitteln versuchen, ein Stück Lebensqualität für unsere Mitgeschöpfe, die der Staat eigentlich schützen sollte, zu schaffen.
Ich frage mich nur ob eine so grundlegende Sache keine Beachtung mehr findet oder ob andere "Probleme" in den Fokus gerückt sind?
Wird denn das Thema Tierschutz im Bundestag überhaupt noch behandelt?

In der Hoffnung auf eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Brosig

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Brosig,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Frage des Tierschutzes.

Zunächst möchte ich vorausschicken, dass das Wohl der Tiere für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen hohen Stellenwert einnimmt. 2002 hat Deutschland als erster EU-Mitgliedstaat dem Tierschutz Verfassungsrang gegeben. CDU und CSU haben damals den Weg dafür freigemacht. Das war eine wichtige Weichenstellung. Deutschland hat heute eins der besten und strengsten Tierschutzgesetze der Welt. In der Praxis bedeutet das ganz konkret, dass beispielsweise nach den tierschutzrechtlichen Vorschriften niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Schäden zufügen darf. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt. Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe sieht das Tierschutzgesetz dafür vor. Verstöße gegen diese Vorschriften sollten daher unverzüglich den zuständigen Behörden der Länder gemeldet oder zur Anzeige gebracht werden.

Der Deutsche Bundestag hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich mit dem Thema Tierschutz befasst. So wurde mit der letzten Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 der Tierschutz in vielen Bereichen noch einmal verbessert – insbesondere der Schutz von Versuchstieren. Im Rahmen der Gesetzesänderung wurde auch der unkontrollierten Vermehrung von streunenden Katzen in bestimmten Regionen Deutschlands Rechnung getragen. So haben die Landesregierungen die Möglichkeit erhalten, Verordnungen zu erlassen, mit denen regional der freie Auslauf solcher Hauskatzen unterbunden werden kann.

Die Union beschränkt sich aber nicht allein auf gesetzliche Vorgaben, sondern hat vor allen Dingen im Bereich der Forschung und Förderung angesetzt. Die finanziellen Mittel für tiergerechte Haltungsverfahren, für eine Förderung besonders tiergerechter Ställe und die Forschungsmittel zur Entwicklung von Alternativmethoden für Tierversuche wurden aufgestockt. Eine Übersicht über verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Tierschutzes finden Sie unter http://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_texte/TierschutzTierhaltung.htmlnn=310198¬First=false&docId=2631814.

Um die Haltungsbedingungen von Tieren in Deutschland auch weiterhin zu verbessern, hat der zuständige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Christian Schmidt MdB Ende vergangenen Jahres eine Tierwohl-Offensive gestartet. Die Initiative "Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl" umfasst ein umfangreiches Maßnahmenpaket und ist ein Gemeinschaftsprojekt von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Im Zentrum steht dabei ein fortlaufender Dialog mit allen Beteiligten, der klären soll, wie sich das Staatsziel Tierschutz am besten vermitteln und in der Praxis umsetzen lässt. Ausführliche Informationen zu konkreten Umsetzungsschritten finden Sie auf der Seite des Bundeslandwirtschaftsministeriums unter http://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/tierschutz_node.html.

Darüber hinaus wird auch zu klären sein, wie das Problem überfüllter Tierheime gelöst werden kann. CDU, CSU und SPD haben dazu in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen in dieser Legislaturperiode die Initiative zu ergreifen. Allerdings ist die Fundtierunterbringung in Bayern eine Pflichtaufgabe der Kommunen. Eine Zuständigkeit des Bundes für die Finanzierung von Tierheimen besteht daher nicht. Erfreulicherweise gibt es bei der Kostenerstattung für die Tierheime auf kommunaler Ebene deutliche Fortschritte. Dies gilt insbesondere für die Städte und Gemeinden in meinem Wahlkreis. So haben beispielsweise die Stadt Kaufbeuren und Teile der Gemeinden im Landkreis Ostallgäu die Mittel, die sie dem Tierheim Beckstetten für seine wichtige Arbeit zur Verfügung stellen, sehr deutlich erhöht.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Stracke
Mitglied des Deutschen Bundestages

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