Frage von Christoph S. • 03.05.2021
Antwort von Stephan Schmidt CDU • 09.08.2021
Die Frage der Zuständigkeiten beim Wohnungsbau ist in Berlin leider abhängig von den Randbedingungen beim einzelnen Projekt.
Die Frage der Zuständigkeiten beim Wohnungsbau ist in Berlin leider abhängig von den Randbedingungen beim einzelnen Projekt.
(...) die Pläne des Senats im Bezug auf die angeschlagene Wohnungsbaugenossenschaft "Diese eG" sind skandalös. Mit der Ausnahme von Förderrichtlinien für die Investitionsbank IBB schafft der Senat ein Sonderrecht, das äußerst gewagt und fragwürdig ist. (...)