Frage an Stephan Protschka von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit
Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?
Eine Überlastung des Gesundheitssystems einschließlich der Intensivstation und Beatmungsbetten ist bisher nicht ansatzweise zu verzeichnen gewesen, dies haben Sie zutreffend festgestellt. Dies ist auch in Zukunft im aktuellen Fall von Corona nicht zu erwarten.
Sollte es dennoch zu einer Triage kommen, halten wir es nicht für eine politische, sondern eine medizinische Aufgabe die Verfahren festzulegen. Ob aufgrund einer Katastrophe oder Verteidigungsfällen. Nur so kann den Interessen der Menschen bestmöglich nachgekommen werden.
Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Protschka