Es werden nur Fragen und Antworten gezählt, welche während aktueller Kandidaturen und Mandate gestellt wurden. Solche aus vergangenen Kandidaturen und Mandaten werden nicht berücksichtigt.
die Voraussetzungen für ein Parteiverbot, wie sie vom Bundesverfassungsgericht aufgestellt wurden, sind – zumindest derzeit – bei der AfD nicht erfüllt.