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Stephan Müller
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Frage von Peter B. •

Frage an Stephan Müller von Peter B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Müller:

1. Was halten Sie von dem neuen Gesetz zum Nichtraucherschutz ?
2. Wie vereinbart sich dieses Gesetz mit der Sonderstellung, die Rathauspolitiker für sich in Anspruch nehmen wollen ?

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Antwort von
CDU

Guten Tag Herr Burmeister.

Ich danke für Ihre Frage die ich gern beantworte.

Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Hamburgisches Passivraucherschutzgesetz - HmbPSchG) tritt am 1.1.2008 in Kraft und wurde von allen in der Hamburgischen Bürgerschaft vertretenden Fraktionen beschlossen. Vorab möchte ich Ihnen nicht verschweigen, dass ich selbst Raucher bin und auch gern mal nach dem Essen eine Zigarette genieße.

Seit vielen Jahren führen Raucher und Nichtraucher eine Diskussion, die sich insbesondere um gegenseitige Toleranz dreht. Offengestanden hat diese Diskussion nie zu Ergebnissen geführt. Inzwischen ist wissenschaftlich erwiesen, dass Passivrauchen eine Gesundheitsgefahr darstellt, die zum Tode führen kann. Somit haben wir also das Problem, dass zwei Grundrechte im Konflikt stehen. Dieser Konflikt ist der mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Nichtraucher) und dem mit der allgemeinen Handlungsfreiheit (Raucher). Somit war die Politik gezwungen einen Abwägungsprozeß vorzunehmen und hat das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit höherrangig eingestuft. Nichtraucher, die zudem die Mehrheit der Bevölkerung stellen, haben einen Anspruch darauf, schädlichen Immissionen nicht ausgesetzt zu sein. Insofern ist der Erlass dieses Gesetzes nur logisch und konsequent. Das bedeutet nun, dass künftig in öffentlich zugänglichen Bereichen wie z.B. Restaurants nicht mehr geraucht werden darf. Es sei denn, dass man durch bauliche Veränderungen oder Gegebenheiten separate Räume schaffen kann.

Das ist für den Raucher jetzt natürlich eine Situation die ihm ein hohes Maß an Änderung von Gewohnheiten abverlangt. Das ist schwer, zumal Rauchen ja auch eine Sucht darstellt. Ich persönlich halte aber wenig von Gesetzen, die die Möglichkeiten von vielen Ausnahmen und Schlupflöchern lassen. Da muss sich Politik auch mal positionieren und Entscheidungen treffen auch wenn sie unpopulär sind. Ich träume zwar nicht den Traum einer rauchfreien Gesellschaft, denke aber, dass dieser Schritt auch dazu dienen kann, dass zukünftig weniger Menschen überhaupt mit dem Rauchen beginnen. Hinzu kommt, dass der volkswirtschaftliche Schaden durch das Rauchen enorm ist. Wohlbemerkt, ich rauche selbst, bin aber nicht glücklich darüber wie die meisten Raucher. Erfahrungen aus dem Ausland, wo das Nichtrauchergesetz bereits in Kraft getreten ist, haben gezeigt, dass nach einer gewissen Umgewöhnungszeit mit keinen Umsatzeinbußen für die Gastronomie zu rechnen ist. Das sollten wir doch wohl auch schaffen.

Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich anmerken, dass rein rechtlich betrachtet hier keine Einwände vorzubringen sind. Das Hausrecht im Rathaus liegt bei der Bürgerschaft und die hat beschlossen, einen nicht öffentlich zugänglichen Raucherraum zu schaffen. Dieser liegt separat und muss nicht von Nichtrauchern betreten werden. Aber moralisch betrachtet muss ich schon sagen, dass es ein wenig nach dem Motto "Wasser predigen und Wein trinken" ausschaut. Ich persönlich hätte dem nicht zugestimmt und halte es für zumutbar die Zigarette auch außerhalb des Rathauses rauchen zu gehen. Überdies ist das Rathaus ein Gebäude mit derart schönen Räumen, die es nicht verdient haben mit Nikotin verschmutzt zu werden.

Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen ausreichend beantwortet habe.

Viele Grüße

Stephan Müller