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Stephan Mitesser
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Frage von Silke G. •

Welche Ziele haben die ÖDP bzw Sie zum Thema Tierschutz und Ernährung? Meines Erachtens ist effektiver Klimaschutz vor allem durch den Verzicht des Konsums von tierischen Produkten zu erreichen.

Dies würde gleichzeitig auch optimalen Tierschutz bedeuten. Schlimme Massentierhaltung, die unsäglichen Transporte und die sich ständig wiederholenden Skandale in hiesigen Schlachthäusern mit massiven Quälereien wären damit obsolet. Damit ist auch aus ethischer Sicht die Bevorzugung von pflanzlichen Alternativen in der Ernährung ein wichtiges Thema. Wie ist Ihre Haltung dazu?

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Antwort von
ÖDP

Sie finden in unserem Programm in Bayern tatsächlich die Forderung: Weniger Fleisch, weniger Tiere, weniger Probleme! Des Weiteren fordert die ÖDP eine/n Tierschutzbeauftragte*n in Bayern (siehe Petition).

In Bierzeltreden wird oft vor einer angeblich drohenden „Brokkoli-Republik Deutschland“ gewarnt und gegen die wissenschaftlich empfohlene, fleischreduzierte Ernährung polemisiert. Der heutige, viel zu hohe Fleischkonsum wurde erst durch die Aufstockung der Tierbestände und die dadurch verursachten Niedrigpreise möglich. Diese Entwicklung gefährdet jedoch nicht nur Klima, Artenvielfalt und vielerorts auch das Trinkwasser, sondern ruiniert auch die Einkommen der Bauernfamilien. Gerade hier gilt: Weniger ist wirklich mehr und zwar für alle Beteiligten!

Die Pro-Fleisch-Polemik widerspricht zudem der bayerisch-fränkisch-schwäbischen Küchentradition: Fleisch war niemals Alltagsessen, sondern immer für Sonntage, Feiertage und einen weiteren Wochentag vorbehalten. Diese Tradition weist den Weg in eine vernünftige Zukunft.

Weitere Forderungen in unserem Programm bezüglich Tierschutz und Ernährung

  • Artgemäße und verhaltensgerechte Tierhaltung aus Respekt vor den Mitgeschöpfen – verpflichtende Haltungskennzeichnung für alle tierischen Produkte
  • Wir fordern Studienmöglichkeiten ohne das Töten von Tieren
  • Keine Schlachttiertransporte weiter als 100 km

  • Bayern braucht eine/n Tierschutzbeauftragte/n und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände