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Stephan Kühn
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Frage von Michael v. •

Frage an Stephan Kühn von Michael v. bezüglich Verkehr

In einer Anfrage über die Gesundheitslage bei NO2 haben Sie geantwortet, dass es für Büroarbeitsplätze keinen Grenzwert gibt. Zur Orientierung dient allerdings ein Richtwert von 60 μg/m³ im Wochenmittel. Sie berufen sich dabei auf den AIR. Auf der Homepage https://www.bmu.de/faqs/no2-innen-und-aussen/ wird von der AIR für Büros ein Vorsorgerichtwert mit einer Konzentration von 80 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) angeführt neben dem Gefahrenrichtwert mit einer Konzentration von 250 Mikrogramm pro Kubikmeter. Können Sie mir die Quelle nennen, in welcher der AIR Ihre erwähnten 60 μg/m³ empfiehlt?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Der AIR empfiehlt für die Bewertung der Langzeitbelastung die Verwendung des
Leitwertes der WHO für die Innenraumluft von 40 µg NO2/m³ als
Bewertungsmaßstab. Das können Sie hier nachlesen:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/unterschied-zwischen-aussenluft

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn