Frage an Stephan Kühn von Michael v. bezüglich Verkehr
Der Grenzwert an NO2 am Arbeitsplatz beträgt 950 mcg/Kubikmeter Luft, der Grenzwert auf Straßen liegt bei 40 mcg/qm Luft (https://www.umweltbundesamt.de/themen/unterschied-zwischen-aussenluft). Die unterschiedlichen Werte rechtfertigt das Umweltbundesamt damit, dass der Arbeitende nur 8 Stunden pro Tag und 5 Tage die Woche der 950er Belastung ausgesetzt ist, während der Straßenbesucher rund um die Uhr der Belastung ausgesetzt ist. Unabhängig davon, dass ein Straßenbesucher sich nie rund um die Uhr in einer belastenden Straße aufhält, bestenfalls der immer zu Hause weilende Anwohner, der aber das Fenster geschlossen halten dürfte, bedeutet eine Grenzwertbelastung von rund um die Uhr (24 x 40 mcg) 960 mcg pro Tag. Das sind gerade mal 10 mcg NO2/Kubikmeter Luft mehr als für einen Arbeiter in einer Stunde als gesundheitsunbedenklich angesehen wird. Da die 950 mcg/Kubikmeter Luft pro Stunde als nicht gesundheitsgefährdend angesehen werden (in einer 5 Tage Woche 380000 mcg/Kubikmeter Luft), erschließt sich mir nicht, weshalb 960 mcg/Kubikmeter NO2 in 24 Stunden auf der Straße gesundheitsgefährdend sein sollen, aber bei einem 8-Stunden Arbeitstag (8 x 950 mcg/Kubikmeter) 7600 mcg NO2/Kubikmeter Luft nicht. Können Sie diesen krassen Widerspruch, der politisches Handeln im Straßenverkehr nach sich zieht, auflösen!
Sehr geehrter Herr v. L.,
der Arbeitsplatzgrenzwert gilt für gesunde Arbeitnehmer*innen an Industriearbeitsplätzen und im Handwerk. Arbeitnehmer*innen an Industriearbeitsplätzen mit einer hohen NO2-Konzentration erhalten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung. Für Büroarbeitsplätze gibt es keinen Grenzwert. Zur Orientierung dient allerdings ein Richtwert von 60 μg/m³ im Wochenmittel. Der Ausschuss für Innenraumrichtwerte strebt eine Anpassung des Richtwerts auf 40 μg/m³ an. Der Grenzwert für die Außenluft hingegen garantiert der gesamten Bevölkerung überall und dauerhaft saubere Luft – insbesondere besonders sensiblen Personengruppen wie Babys, Kindern, Schwangeren und Senioren. Dass heißt, der von Ihnen behauptete „krasse Widerspruch“ besteht nicht, weil die Grenzwerte für den Außenbereich und für den Innenbereich nicht einfach miteinander verglichen werden können, denn sie haben einen jeweils anderen Zeit- und Personenbezug. Die Nationale Akademie der Wissenschaften, die Leopoldina in München, hat sich im Auftrag der Bundesregierung ebenfalls mit den Grenzwerten beschäftigt und im Ergebnis die Grenzwerte keine Erhöhung der Grenzwerte für den Außen befürwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn