Frage an Stephan Kühn von Jan M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Kühn,
wie ist Ihre Einstellung zur den Websperren und dem geplanten "Stoppschild" vor Kinderpornografischen Inhalten? Finden Sie dass es besser wäre die Einsteller und Urheber solcher Inhalte zu fassen, zu verurteilen und die Inhalte aus dem Netz zu nehmen, anstatt sie nur hinter einem Vorhang zu verbergen?
Mit freundlichen Grüßen
Jan Menzel
Sehr geehrter Herr Menzel,
keine Frage, Kinderpornographie gehört zu den widerwärtigsten Straftaten. Im Vordergrund muss deshalb die Verhinderung von Missbrauch, die Beschlagnahmung und Vernichtung kinderpornographischen Materials, die Verfolgung der Täter und die intensive Hilfe für die Opfer stehen. Um Kinderpornographie an der Quelle zu bekämpfen und die Verfolgung von Tätern zu verbessern, bedarf es mehr Personal bei den Strafverfolgungsbehörden und bessere internationale Zusammenarbeit. Die von der CDU-SPD-Koalition beschlossenen „Internetsperren“ für Kinderpornographie-Seiten setzen nicht bei den Betreibern, sondern bei den Nutzern an. Die Sperren können technisch umgangen werden, entsprechende Anleitungen findet man bereits im Internet. Beachtet werden muss auch, dass sich die Verbreitung kinderpornographischen Materials bei weitem nicht auf die neuen Medien beschränkt. Damit ist fraglich, ob diese Maßnahme überhaupt zur Vermeidung des Missbrauchs beitragen kann. Mit den „Internetsperren“ besteht die Möglichkeit einer allgemeinen Zensur von Inhalten im Internet. Einmal eingerichtete „Internetsperren“ bergen die Gefahr, Stück für Stück auf andere Bereiche ausgedehnt zu werden, was einen Eingriff in Grundrechte wie in das Fernmeldegeheimnis und die Meinungsfreiheit bedeuten würde.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn