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Stephan Hilsberg
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Frage von Martina W. •

Frage an Stephan Hilsberg von Martina W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Stefan,

als Zeitzeuge beschäftige ich mich mit dem Thema:
"Anerkennung/Rehabilitierung der an der bulgarischen Grenze erschossenen DDR-Bürger" Der Bruder meiner Schulfreundin wurde dort bei einen Fluchtversuch umgebracht.
Es gibt viele Veröffentlichen vom Genossen Stefan Appelius
mit dem ich in Kontakt bin und desssen Bemühungen ich
unterstütze. Ich habe Hubertus Heil nach der Position der Partei
in dieser Angelegenheit gefragt und stehe auch mit dem Büro von Gernot Erler in Verbindung. Jetzt kommt sie, meine Frage an Dich und die Abgeordneten aus den neuen Ländern:
Was unternehmt Ihr als Abgeordnete der SPD, damit die notwendige Gesetzesvorlage schnellstmöglich auf den Tisch der Entscheidungskremien kommt.

Viele Grüße und schöne Pfingsten
Martina Wegmann
Abteilung 1 Berlin-Mitte

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Damen und Herren,

den Vorgang von Martina Wegmann "Anerkennung/Rehabilitierung der an der bulgarischen Grenze erschossenen DDR-Bürger" wurde an Wolfgang Tiefensee, als Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer und an den Außenminister Frank-Walter Steinmeier, weitergeleitet.

Wir warten jetzt auf eine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

i.A.

André Nadji Verdicchio

Wiss. Mitarbeiter

Büro Stephan Hilsberg, MdB

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Antwort von
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Liebe Martina Wegmann,

in der vergangenen Woche haben mich die letzten Stellungnahmen der Ministerien zur Annerkennung und Rehabilitierung der an der bulgarischen Grenze verhafteten und erschossenen DDR Bürger erreicht.

Grundsätzlich bleibt hier festzuhalten, dass jene DDR-Bürger Berechtigte im Sinne des "Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes" sind. Das bedeutet, dass sie die strafgerichtliche Entscheidung aufheben und sich durch Gerichtsbeschluss rehabilitieren lassen können. Die Rehabilitierung begründet dann Ansprüche auf soziale Ausgleichszahlungen wie Kapitalentschädigungen, besondere Zuwendung für Haftopfer (Opferpension), Unterstützungsleistungen etc.

Im Februar 2008 wurden auf der Bund-Länder-Besprechung zur Umsetzung des Dritten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften jene Fälle behandelt, bei denen Verfolgte sich im Gewahrsam eines Ostblockstaates befanden. Das Bundesministerium der Justiz argumentiert hier zugunsten der Antragsteller. Auslandsgewahrsamszeiten werden für die Gewährung der sog. Opferpension dann mit angerechnet, wenn diese nur der Vorbereitung einer Verurteilung in der DDR dienten und deshalb auch mit rehabilitiert wurden. (Beispiel: Festnahme von Flüchtenden aus der DDR in Staaten des ehemaligen Warschauer Pakts zur Überstellung an die DDR).

Hinterbliebene können Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) § 3 lit. b i.V.m. § 1 der HHG § 3V in Anspruch nehmen. Mit der Verordnung sollen im Hinblick auf das HHG Personen gleichgestellt werden, die als Deutsche aus der DDR aus dem kommunistischen Machtbereich geflohen sind, oder dies versucht haben und dabei infolge von "Maßnahmen zur Verhinderung der Flucht" eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, oder gar gestorben sind.

Diese Rechtsauffassung wird im Übrigen durch einen Fall aus dem Jahr 1994 bestätigt, in dem das Landesversorgungsamt Berlin zugunsten der Mutter eines 1988 an der bulgarischen Grenz getöteten DDR-Flüchtlings eine Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 HHG ausgestellt hat.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen zu können und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Stephan Hilsberg