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Frage von Tino R. •

Frage an Stephan Hilsberg von Tino R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hilsberg,

mit dieser Seite wollen wir unsere Bedenken über die Vorratsdatenspeicherung zum Ausdruck bringen.

Als Rechtfertigungsgründe werden ja oft Terroranschläge missbraucht, doch schützen können sie uns davor nicht. Auch ist fraglich, ob die Aufklärungsmaßnahmen der Justiz dadurch verbessert werden können. Terroristen bzw. Menschen, die böses im Sinn haben, werden nicht den eigenen Internetanschluss / Handy / Telefonanschluss verwenden.

Dafür werden aber alle unter Generalverdacht gestellt. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese Daten auch anderweitig eingesetzt werden. Was uns die Geschichte gelehrt hat ist, dass Werkzeuge, die vorhanden sind auch genutzt werden. Ob in dem eigentlich Sinne oder in abgewandelten und menschenfeindlichen Sinne.

Einen Überwachungsstaat, wie Ihn Orwell beschrieben hat, wollen wir nicht haben! Diese Überwachungen werden aber in der Republik langsam etabliert, ohne dass es die meisten Bürger überhaupt mitbekommen.

Herr Hilsberg, gerade Sie als Informatiker sollten erkennen können, wie weit dieses Gesetz in die Privatsphäre einbricht. Auch das Argument "Wer nichts böses macht hat doch auch nichts zu verbergen" können wir nicht akzeptieren.

Jeder hat etwas zu verbergen, nämlich genau _seine_ Privatsphäre:
* seine privaten Gedanken
* seine Interessen
* seine politische Einstellung
* seine Lieblingsinternetseiten
* etc... persönliche Dinge eben

Auch werden ganze Berufszweige wie Ärzte, Journalisten, Seelsorger ... massiv angegriffen. Diese sind auf Geheimhaltung ihrer Kontakte angewiesen, um Ihrer Arbeit nachkommen zu können. Was sagen Sie selber zu diesem Gesetz? Können Sie unsere Befürchtungen verstehen? Wie werden Sie abstimmen?

Detailierte Informationen zu meinen Bedenken gibt es auch unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de/ .

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reichardt,

ich kann Ihre Bedenken hinsichtlich staatlicher Überwachung verstehen. Als früheres Mitglied der Oppositionsbewegung in der ehemaligen DDR weiß ich genau, was es bedeutet, wenn ein Staat totalitäre Überwachung ausübt. In meiner Eigenschaft als Bundestagsabgeordneter habe ich seit der Wiedervereinigung Deutschlands die Folgen der SED-Diktatur und die Machenschaften der Staatssicherheit genau geprüft.

Aus diesem Grund habe ich die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung mit großen Interesse verfolgt. Auch ich stehe einer zunehmenden Überwachungspolitik seitens des Staates kritisch gegenüber. Dennoch habe ich als Bundestagsabgeordneter die Pflicht, beide Seiten einer Medaille zu betrachten. Und klar ist auch: Die Gefahr einer terroristischen Bedrohung ist groß.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass nicht nur terroristische Aktivitäten, sondern auch hoch kriminelle Machenschaften besser ermittelt werden können. Alles in allem trägt das Gesetz zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie zur Aufklärung krimineller Handlungen bei. Gleichermaßen wird die Verhältnismäßigkeit gewahrt, denn die gespeicherten Daten dürfen nur nach richterlichem Beschluss verwendet werden.

Nach Abwägung beider Seiten bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass für mich der Sicherheitsaspekt für die Menschen in Deutschland überwiegt. Aus diesem Grund habe ich für das Gesetz gestimmt. Dennoch bleibe ich der Meinung, dass sich das Verfahren einer ständigen Überprüfung unterziehen muss, die die Qualität und den tatsächlichen Nutzen einer Vorratsdatenspeicherung kritisch beobachtet.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Hilsberg