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Stephan Brandner
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Frage von Wilfried M. •

Frage an Stephan Brandner von Wilfried M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Brandner,

in einer -mit einem Vorwort der vormaligen Sozialdezernentin Neidert versehenen- Broschüre (des)informiert die Stadt Gera womöglich seit Jahren ihre Bürger zum komplexen Thema "Trennung und Scheidung" und macht zugleich Werbung zumal für Ihre Zunft.
Es findet sich z.B. auf S. 15 folgender Satz:
"Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich und kommt es aufgrund der Antragsstellung eines Elternteils (zum Sorge- bzw. Umgangsrecht) zu einem familiengerichtlichen Verfahren, so ist das Jugendamt IMMER VERFAHRENSBETEILIGT." (Hervorhebung durch mich, http://www.total-lokal.de/pdf/07545_scheidung.pdf).
Wie Sie sicher wissen, ist das Jugendamt in Wahrheit bei familiengerictlichen Verfahren zwar zur MITWIRKUNG (nach vorrangegangenem Angebot zur Beratung als Sozialleistung: § 17 Abs. 3 SGB VIII) verpflichtet (und vom Richter anzuhören), wenn Kinder betroffen sind, doch nur unter den in § 162 Abs. 2 genannten Voraussetzungen auch am Verfahren zu BETEILIGEN.
Meine Fragen:
1. Wem würde fortgesetzte Desinformation in einer -nicht zuletzt Advokatenwerbung transportierenden- "Informationsbroschüre" nützen?
2. Halten Sie sich -als Geraer Politiker und Rechtsanwalt- für zuständig, an Ihre Stadtverwaltung heranzutreten und z.B. Korrekturen zu verlangen?
3. Falls Sie sich nicht für zuständig erkären: Wer wäre es dann?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung (auch meiner Fragen vom 10.12.2015).

Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. M.

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Viele Grüße
Stephan Brandner

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Brandner,

in einer -mit einem Vorwort der vormaligen Sozialdezernentin Neidert versehenen- Broschüre (des)informiert die Stadt Gera womöglich seit Jahren ihre Bürger zum komplexen Thema "Trennung und Scheidung" und macht zugleich Werbung zumal für Ihre Zunft.
Es findet sich z.B. auf S. 15 folgender Satz:
"Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich und kommt es aufgrund der Antragsstellung eines Elternteils (zum Sorge- bzw. Umgangsrecht) zu einem familiengerichtlichen Verfahren, so ist das Jugendamt IMMER VERFAHRENSBETEILIGT." (Hervorhebung durch mich, http://www.total-lokal.de/pdf/07545_scheidung.pdf).
Wie Sie sicher wissen, ist das Jugendamt in Wahrheit bei familiengerictlichen Verfahren zwar zur MITWIRKUNG (nach vorrangegangenem Angebot zur Beratung als Sozialleistung: § 17 Abs. 3 SGB VIII) verpflichtet (und vom Richter anzuhören), wenn Kinder betroffen sind, doch nur unter den in § 162 Abs. 2 genannten Voraussetzungen auch am Verfahren zu BETEILIGEN.
Meine Fragen:
1. Wem würde fortgesetzte Desinformation in einer -nicht zuletzt Advokatenwerbung transportierenden- "Informationsbroschüre" nützen? DAS WEISS ICH NICHT.
2. Halten Sie sich -als Geraer Politiker und Rechtsanwalt- für zuständig, an Ihre Stadtverwaltung heranzutreten und z.B. Korrekturen zu verlangen? JA
3. Falls Sie sich nicht für zuständig erkären: Wer wäre es dann?
Ich bitte um vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung (auch meiner Fragen vom 10.12.2015). DIE KENNE ICH NICHT

Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. Meißner

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