Wie steht die AfD zum "parallelen Kandidieren" (Erststimme und Landesliste gleichzeitig)?
Einige Abgeordnete zogen in den Bundestag nur deshalb ein, weil Sie über die Landesliste einer Partei abgesichert waren.
In einem prominenten Fall aus Thüringen erhielt eine Abgeordnete nur sehr wenige Prozentpunkte bei den Erststimmen; unter objektiven Gesichtspunkten keine wirklich demokratische Legitimation.
Dennoch zog diese Person abermals in den Bundestag ein.
Um auf der Landesliste weit oben zu stehen, muss man sich innerhalb seiner Partei durchsetzen; der Großteil der Wähler kann darüber allerdings nicht befinden.
Für derartige Personen ist es also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sicher, dass diese in den BTag einziehen.
Wie steht die AfD zum "parallelen Kandidieren"?
Danke für Ihre Frage. Unser Wahlrecht ist so konstruiert, dass es eine Erst- und eine Zweitstimme gibt. Und dies hat auch durchaus seine Berechtigung. Korrekturen des Wahlrechts halte ich für durchaus nötig (z.B. die freie Listenwahl, sodass die Positionierung auf der Liste nur eine untergeordnete Rolle spielt).