(...) Wie Sie richtig argumentieren, heißt es in Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes (GG), die Ausübung der Staatsgewalt durch das Volk erfolge durch „Wahlen und Abstimmungen“. Bevor allerdings konkrete Initiativen gestartet werden, müssen diese Mittel eine rechtliche Grundlage erhalten. (...)
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