Frage von Manuela R. • 26.11.2021
Antwort von Stephan Brandner AfD • 27.11.2021
Es hängt also vom Arbeitgeber ab, ob der Test innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit gemacht werden muss.
Es hängt also vom Arbeitgeber ab, ob der Test innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit gemacht werden muss.
beide Forderungen haben rein gar nichts miteinander zu tun. Wir sind auch nicht gegen die Schulpflicht. Dies ist jedoch nicht vergleichbar.
Die AfD klagt, wo dies möglich und sinnvoll ist und nutzt alle parlamentarischen Möglichkeiten gegen die Situation vorzugehen.
Der Verfassungsschutz ist ein politisches Instrument.
Sie sind, wie sie schon annahmen, zur Neutralität verpflichtet, was sich unter anderem aus dem Beutelsbacher Konsens ergibt
Insbesondere in Thüringen ist bekannt, wie stark der Zusammenhang von IDZ und Landesregierung ist.