Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Brandner, seit der Änderung des IfSG müssen Ungeimpfte für 3 G am Arbeitsplatz tägliche Testzertifikate vorlegen, um die Arbeitsstätte betreten zu dürfen. Arbeitszeit?
Die vom Arbeitgeber zuvor angebotenen Testmöglichkeiten im Betrieb sind lt. gültiger Rechtsprechung als Arbeitszeit zu werten. Obwohl die nun verlangten Testzertifikate ausdrücklich für den Zugang zur Arbeit notwendig sind, wird die Zeit zur Einholung der Zertifikate nicht als Arbeitszeit angerechnet. Zum Vergleich - Wasch- und Umkleidezeiten in Reinräumen werden z. B. als Arbeitszeit gewertet.
Einige Arbeitgeber möchten sich den Aufwand sparen, Arbeitnehmer im Unternehmen unter Aufsicht zu testen und verweisen auf externe Testmöglichkeiten. Hierdurch erleidet der Arbeitnehmer einen Nachteil - er opfert täglich einen Teil seiner Freizeit für die Tests, teilweise unter kaum zu bewältigenden Umständen (8,5 Std. Vollzeit im Betrieb, Arzttermin, Behandlungstermin, einkaufen und dann noch Test?)
Ich wüsste gerne, ob die AfD hier vorhat, eine entsprechende Regelung zu erwirken. Vielen Dank und beste Grüße
Danke für die Frage. Eine abschließende Regelung dazu gibt es nicht. Es hängt also vom Arbeitgeber ab, ob der Test innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit gemacht werden muss. Wir planen bisweilen noch keine gesetzliche Klarstellung und lehnen die Regelung als solche in ihrer Ausgestaltung ab.