Wie wollen Sie die Gerichtsvollzieher finanziell besser stellen?
Sehr geehrter Herr Brandner,
in Ihrer BT Rede vom 07.02.25 (https://youtu.be/lLneZLDEDMg?si=APIJdzkLgTJBwu4q u.a. bei 0:30) äußern Sie sich zur angedachten Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und weisen immer wieder darauf hin, dass das auch für die Einkünfte der Gerichtsvollzieher gelten soll.
Können Sie das bitte etwas näher erläutern?
Gerichtsvollzieher sind Landesbeamte und beziehen neben ihrem Beamtengehalt einen Teil der Gebühren und je nach Bundesland eine pauschale oder prozentuale Entschädigung für Bürokosten.
Gerichtsvollzieher ziehen schließlich die Gebühren nicht für sich sondern für die Länder ein. Wie diese daran beteiligt werden und wie die, von den Gerichtsvollziehern selbst zu finanzierenden Bürokosten vergütet werden, wird von den Ländern geregelt. Was können und wollen Sie tun?
Danke für Ihre Frage. Das ergibt sich aus dem Gesetzentwurf, zu dem die Rede gehalten wurde recht eindeutig.