Wie stehen Sie zur Abschaffung des Anwaltszwangs?
Sehr geehrter Herr Brandner,
eine Abschaffung des Anwaltszwangs würde ich sehr begrüßen, daher bitte ich Sie um die Ihre und die Ansicht Ihrer Fraktion hierzu.
Man könnte das ja so ausgestalten, dass ein Recht, auch im Rahmen der Prozesskostenhilfe, bestehen bleibt, um jedermann die Wahrnehmung seiner Rechte in dieser Form zu ermöglichen. Jedoch könnten doch diejenigen, die sich in der Lage fühlen, sich selbst zu verteidigen, dies auch tun, oder?
In Ansehung der allgemeinen Positionierung der AfD, sich für mehr Freiheit einzusetzen, würde ich dies begrüßen.
Also die Frage: Würden Sie den Anwaltszwang abschaffen, und wenn ja, in Gänze oder nur in Teilen?
Was halten Sie i. Ü. von der These, dass der Anwaltszwang eine künstliche Erhaltung bzw. Überhaltung des Anwaltsberufs sei?
Die relevanten, gemeinten Rechtsnormen: § 78 Abs. 1 ZPO, § 140 StPO, § 67 Abs. 4 VwGO,
§ 11 Abs. 4 ArbGG, § 73 Abs. 4 SGG, § 62 Abs. 4 FGO, § 22 Abs. 1 Hs. 2 BVerfGG.
Mit freundlichsten Grüßen
Danke für Ihre Anfrage. Wir sehen hier keinen Änderungsbedarf.