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Stephan Brandner
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Frage von Brigitte S. •

Sehr geehrter Herr brandner, kann man den Richter des Bundesverfassungsgerichtes nicht wegen befangenheit nach §19 Bundesverfassungsgerichsgesetz, ablehnen, auch nach dem urteil vom 30.11.2021?

Laut dem Beschluss vom Europarat vom 27.01.2021, der beschlossen hatte, dass kein Bürger zu einer Impfung gezwungen werden kann, würde da sicherlich weiter helfen.
https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/513793/Hammer-Beschluss-Impfung-NICHT-verpflichtend-Europarat-verbietet-die-Diskriminierung-von-Ungeimpften.
vielleicht könnten sie da etwas unternehmen?

Vielen Dank

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.

danke für Ihre Frage. Natürlich kann man das. 

Die Resolution des Europarats, auf die Sie anspielen, hat leider keine verpflichtende Wirkung. 

Mit freundliche Grüßen

Stephan Brandner 

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