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Stephan Brandner
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Frage von Anika P. •

Müssen Kriegsflüchtlinge nach Kriegsende generell unser Land per Gesetz wieder verlassen? Nur der Staat entscheidet, wer bleiben kann?

Sehr geehrter Herr Brandner,
der "Business Insider" schreibt, dass fast die Hälfte der Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland bleiben will. Angesichts unserer Sozialsysteme kann ich dies tatsächlich gut nachvollziehen.
https://de.yahoo.com/finance/nachrichten/fast-h%C3%A4lfte-gefl%C3%BCchteten-ukraine-will-124533987.html
1. Müssen wir generell damit rechnen, dass Kriegsflüchtlinge meinen selbst zu entscheiden, nach dem Krieg hierzubleiben? Muss, bei Wegfall der Fluchtgründe, der Schutzsuchende nicht selbstverständlich wieder gehen? Wissen das die Kriegsflüchtlinge der Ukraine nicht?
2. Wie werden wir sicherstellen, dass nur Menschen hier bleiben dürfen, die sich integriert haben, auch und vor allen in den Arbeitsmarkt? Ich meine nicht integriert als reine Sozialleistungsempfänger !
3. Werden wir gern den qualifizierten Kriegsflüchtlingen Aufenthaltsrecht gewähren, die unser Arbeitsmarkt auch benötigt ? Sorry, ich meine keine zusätzlichen "Sozialleistungsmigranten"

Anika P.

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Antwort von
AfD

Danke für Ihre Frage. Sie haben natürlich recht: nach dem Wegfall der Fluchtursache, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass Schutz gebende Land wieder zu verlassen, um in der Heimat wichtige Aufbauarbeit zu leisten. Das gilt insbesondere auch für die Millionen Syrer, die in Deutschland Asyl bekommen haben. Hier wurde allerdings in aller Regel gar nicht mehr überprüft, ob der Fluchtgrund noch vorliegt. 

Die Ukrainer haben einen Aufenthaltstitel nach §24 Aufenthaltsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__24.html erhalten. Aus unserer Sicht ist es durchaus denkbar, dass Menschen hier bleiben, die einen wertvollen Beitrag für den Arbeitsmarkt leisten. Wer allerdings nur Interesse an den Sozialleistungen hat, sollte schnellstmöglich das Land verlassen.

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