Misstrauensvotum gg Scholz denkbar?
Hallo Herr Brandner,
mit bangen verfolgte ich die Anhörungen von Bundeskanzler Olaf Scholz bezüglich der Cum Ex Affäre. Er kann sich an mehrere Treffen bzw. Gespräche, die er mit Bankern während der Bankenaffäre als OB von Hamburg geführt hat nicht erinnern. Finde das extrem schwierig, weil, wenn er die Wahrheit sagen sollte, man sich ernsthaft sorgen um seine Gedächtnisleistung machen müsste. Und ich bin für Inklusion aber auch irgendwie gegen einen dementen Bundeskanzler, der die Staatsgeschäfte eines Landes führen soll. Und wenn er sich erinnern kann und gelogen hat, bin ich gegen einen Lügner als Bundeskanzler. Warum gibt es in dem Fall kein Misstrauensvotum? Warum wird das Thema nicht mehr debattiert und Scholz hinterfragt? Herzliche Grüße
Danke für die Frage. Das Grundgesetz sieht nur ein konstruktives Misstrauensvotum vor.Mit dieser Abstimmung kann der Bundestag den Kanzler entlassen. Allerdings kann der Bundestag dies nur tun, wenn er gleichzeitig einen Neuen wählt. Daher ist ein solcher Schritt zwar wünschenswert aber für uns als AfD nicht umsetzbar.
Beste Grüße
Stephan Brandner
Zur Info:
Konstruktives Misstrauensvotum
Die Abgeordneten können dem Bundeskanzler das Misstrauen aussprechen und ihn abberufen, wenn er nicht mehr das Vertrauen des Parlaments genießt. „Konstruktiv“ heißt das Kontrollmittel, weil es nicht ausreicht, nur den Kanzler abzuwählen, sondern die Parlamentarier müssen sich auch auf einen neuen Regierungschef einigen. Hat die Mehrheit der Abgeordneten dem Bundeskanzler das Misstrauen ausgesprochen, ersucht der Bundestag den Bundespräsidenten, den Bundeskanzler zu entlassen und den gewählten Nachfolger zu ernennen. Der Bundespräsident muss diesem Ersuchen entsprechen. Zwischen dem Antrag und der Wahl müssen 48 Stunden liegen (Artikel 67 des Grundgesetzes).
Quelle: https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/K/konst_misstrau-245482