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Stephan Brandner
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Frage von Klaudia H. •

Könnte man die Streik anordnende Vereinigung bestrafen.

Wenn dadurch, durch Streiks eben, die lebenserhaltenden Notwendigkeiten nicht mehr gewährleistet sind. Wie jetzt z. B. Die Supermarktkassen können kein Wechselgeld mehr rausgeben, am Geldautomaten kommt kein Geld mehr raus seit sehr vielen Tagen und eine Mutter kann ihre Kinder und sich folglich nicht mehr ernähren da sie nichts einkaufen gehen kann. Fehlt nur noch der Bauernaufstand und Supermarktstreik. Und alles nur weil ein paar meinen nicht genug Kohle zu bekommen, wobei andere Menschen trotz Abitur Ausbildung im IT Bereich und mehr auch nur Hartz4 zum Leben haben... Könnte man solche Unruhe stiftende Vereine nicht generell verbieten? Wenn jeder dasselbe Geld verdienen und auch so erhalten würde gäbe es Gerechtigkeit und nur noch Menschen, die ihren Job aus Liebe ausüben und nicht wegen der Kohle-und damit schlecht ausüben sowieso. Und im Übrigen würden genug andere Menschen diese Jobs sehr sehr gerne sofort ausüben und haben wollen-für Mindestlohn oder für Hartz4 Satz.

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Danke für Ihre Frage. 

Das Streikrecht ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt. Das Recht, für Tarifverträge zu streiken – arbeitsrechtliche Streiks - ergibt sich aus Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz (GG).

Eine Ausarbeitung zu Grenzen des Streikrechts finden Sie hier: 

https://www.bundestag.de/resource/blob/504094/1d4904d7a73bd1f00775b2406642f133/Grenzen-des-Streikrechts-data.pdf

 

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