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Stephan Brandner
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Frage von Anna-Katharina P. •

Doppelte Staatsangehörigkeit, Gastarbeiterkinder und Rückführungen

Sehr geehrter Herr Brandner,

Ich würde gerne wissen wie die AfD aktuell zu den oben genannten Themen steht.

Bleibt die doppelte Staatsangehörigkeit durch Abstammung weiter bestehen unter der AfD oder gelten die Menschen dann als "mit Migrationshintergrund"?

Wie verhält es sich bei Kindern von Gastarbeitern, die nie die deutsche StA angenommen haben? Müssen die trotz Erwerbstätigkeit Deutschland verlassen?

Welche Bevölkerungsgruppe mit Migrationshintergrund muß nach der AfD ins Heimatland rückgeführt werden?

Darf eine Frau weiterhin arbeiten gehen, so viel und oft wie sie möchte?

Ich habe sicher noch ein paar mehr Fragen, aber die dann später.

Vielen Dank für Ihre Antwort

Anna

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Antwort von
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Die doppelte Staatsbürgerschaft auf Dauer sehen wir sehr kritisch. Das heißt natürlich aber nicht, dass die Menschen das Land verlassen sollen. Wir möchte diejenigen zurückführen, die sich illegal im Land aufhalten oder deren Fluchtgrund entfallen ist. Das betrifft zum Beispiel die Syrer. 

Eine Frau darf, ebenso wie ein Mann, genau so viel arbeiten wie sie möchte.

Viele Grüße

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