Portrait von Stephan Brandner
Stephan Brandner
AfD
98 %
699 / 711 Fragen beantwortet
Frage von Christian B. •

Bundestagsabgeordnete sind Angestelle des Volkes. Somit hätte jeder Abgeordnete seine Nebenbeschäftigung durch das Volk genehmigt zu bekommen. Warum ist dies nicht so?

Die Frage wurde geschlechtsneutral vormuliert.

Portrait von Stephan Brandner
Antwort von
AfD

Das Abgeordnetengesetz verbietet den Abgeordneten allerdings die Annahme bestimmter geldwerter Zuwendungen und Vermögensvorteile. Darüber hinaus bestehen umfassende Anzeigepflichten für die Abgeordneten. Sie sind verpflichtet, dem Bundestagspräsidenten beziehungsweise der Bundestagspräsidentin ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit, entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat und Funktionen in Unternehmen sowie in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts anzuzeigen. Auch Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen sind anzeigepflichtig, genauso wie Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften und Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten oder Vermögensvorteile. 

Auch Arbeitnehmer müssen ihre Nebenbeschäftigungen nicht grundsätzlich genehmigen lassen (mehr dazu hier https://www.ihk-nuernberg.de/de/IHK-Magazin-WiM/WiM-Archiv/WIM-Daten/2005-04/FAQ/Was-muss-man-bei-Nebentaetigkeiten-beachten-.jsp).

Fraglich ist allerdings ob die Nebenbeschäftigung vieler Abgeordneter die einwandfreie Ausübung des Mandats beeinträchtigt und z.B. zu viele Ressourcen in Anspruch nimmt. 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Stephan Brandner
Stephan Brandner
AfD