Frage an Stephan Brandner von Dr. Arnd T. . bezüglich Gesundheit
Im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie wurde eine Überlastung des Gesundheitswesens durch mehr behandlungsbedürftige Personen mit COVID-19 befürchtet als bei allen Anstrengungen Behandlungskapazitäten zur Verfügung standen. Aktuell steht eine solche Überlastung des Gesundheitswesens kurzfristig nicht bevor.
Wie aber soll bei einer zukünftigen Überlastung des Gesundheitswesens entschieden werden? Nach welchen Kriterien soll zwischen Patientinnen und Patienten ausgewählt werden, wenn nicht für alle behandlungsbedürftigen Personen Behandlungskapazitäten zur Verfügung stehen?
Die DIVI (23.04.2020) und auch der Deutsche Ethikrat (27.03.2020) haben dazu das Konzept der ex-ante-Triage und als Verschärfung die Anwendung der ex-post-Triage vorgeschlagen.
Welche Meinung vertreten Sie zur ex-ante und ex-post-Triage?
Nach welchen Kriterien sollt über knappe und damit nicht ausreichende Behandlungskapazitäten im Gesundheitswesen entschieden werden?
Sehr geehrter Herr Dr. May,
derzeit sind in ganz Deutschland 602 Personen aufgrund des Covid19-Virus im Krankenhaus, 341 werden beatmet. Mehr als 32.000 Intensivbetten stehen deutschlandweit insgesamt zur Verfügung. Zu keinem Zeitpunkt gab es in Deutschland auch nur annähernd Probleme hinsichtlich der Versorgung. Insofern ist Ihre Frage sehr abstrakt, wenngleich sie in der juristischen Fachliteratur auch umfassend diskutiert wird. Sogar von der Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Entlastung der Ärzte war mithin die Rede. Bezüglich der Bewertung der ex-ante und ex-post Triage (beide Situationen sind hochkompliziert und tragisch ) ist jedoch deutlich zu unterscheiden. Bei der Ex-ante-Konkurrenz werden zwar einige Patienten von den medizinischen Entscheidern aufgrund des Materialmangels nicht gerettet, sie werden aber nicht, wie bei der Ex-post-Konkurrenz, durch den Abbruch einer Behandlung „getötet“. Dies ist vollkommen ausgeschlossen.
Beste Grüße
Stephan Brandner