Frage von Michael S. • 12.06.2024
Sehr geehrte Frau Lemke, nach welcher Rechtslage werden Fußballfans bevorzugt? Nachtruhe von 22 auf 1 Uhr anzuheben um Fußball zu schauen ist eine Unverschämtheit gegenüber der restlich Bevölkerung
In meinem persönlichen Fall steht hier eine erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigung zur Debatte, durch Schlafentzug durch Lärm. Dies ist nach geltenden Recht eine Straftat. Mit freundlichen Grüßen Michael S.
Antwort ausstehend von Steffi Lemke Bündnis 90/Die Grünen