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Frage von Volker H. •

Holzkamine: Die ab dem kommenden 1.1. gültige neue Imissionsschutzverordnung wird voraussichtlich nur wenig an der Schadstoffbelastung durch Kamine ändern. Warum gelten für Holzkamine nicht die selben Immissionsgrenzen wie für Gasheizanlagen?

1. Eine eigene Imissionsschutzverordnung speziell für Holzöfen bedeutet letztlich Sonderrechte für Kaminbetreiber. Warum gelten für Holzkamine nicht die selben Immissionsgrenzen wie für Gasheizanlagen mit vergleichbarer Wärmeleistung? Das wäre nur fair. Zu erreichen bspw durch Aschefilterpflicht und Katalysatorpflicht.

2. Kaminsteuer! Wie stehen die Grünen zu einer Kaminsteuer?

Durch diese beiden Maßnahmen entfiele der finanzielle Vorteil, den sich Privathaushalte durch die Holzverfeuerung verschaffen. Ein Vorteil, den Kamibetreiber sich auf Kosten der Gesundheit ihrer Mitmenschen verschaffen.

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