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Steffen Vogel
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Frage von Renate R. •

Frage an Steffen Vogel von Renate R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Katzenschutz

Sehr geehrter Herr M., ( wissenschaftlicher Mitarbeiter von Herrn Steffen Vogel)

ich habe Verständnis dafür, dass Herr Vogel nicht selbst antwortet. Ich habe kein Verständnis dafür, dass er sich nicht kümmert.
Genau so eine Aussage habe ich bereits im September 2014 erhalten und seitdem nichts mehr gehört.

Ich spreche nicht nur für mich alleine, sondern im Namen des Vereins Katzenschutz in Unterfranken und die Tierschutzinitiative Hassberge ist ebenfalls mit im Boot.

Was muss passieren, damit sich die CSU bewegt und nicht einfach strikt alles ablehnt. Wie viele Unterschriften der Bürger haben das Gewicht, dass es Ihnen möglich macht sich zu bewegen.
Das ist keine Floskel ich möchte es wirklich wissen und erwarte umgehend Antwort.

Was müssen die Bürger tun, dass das Problem im Landtag behandelt wird? Ich bin politischer Laie und ich möchte es wirklich wissen.

Es kann doch nicht sein, dass das Leid der Katzen an der Grenze unseres Bundeslandes aufhört zu zählen. In sehr vielen Städten und Gemeinden ist das schon möglich.
Ich wüsste auch gerne was da eigentlich dagegen spricht. Argumente ??

Und was stelle ich mir jetzt bitte unter dem Verordnungsgesetzestext "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" vor. Was hat das bitte mit kranken, leidenden und unversorgten Katzen zu tun? Ich denke der § 13 b ist ein Paragraph aus dem Tierschutzgesetz. Alle diese Maßnahmen zur Eindämmung der herrenlosen Katzen werden doch seit vielen Jahren von sehr vielen engagierten Menschen getroffen. Es wird kastriert, eingefangen, vermittelt, gesundgepflegt usw. und trotzdem platzen die Tierheime und Pflegestellen jedes Jahr aufs neue aus allen Nähten.
Reicht das nicht? Das müsste doch Grund genug sein um der Vermehrung entgegenzuwirken.

Es müsste doch auch im Sinn der Vogelschützer, Jäger und verantwortungsvollen Katzenbesitzern sein. Auch diese Gruppen werden wir nach und nach ansprechen und überzeugen.

Bitte äußern Sie sich hier über die Plattform!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau R.,

als direkt über eine öffentliche Plattform angesprochener Mitarbeiter von Herrn Vogel, erlauben Sie mir bitte vorweg zwei persönliche Anmerkungen machen zu dürfen:

1. Auch meine Familie hält eine Katze, die selbstverständlich kastriert ist. Ich halte es als Tierfreund auch für verantwortungslos, wenn Katzenhalter ihre Tiere nicht sterilisieren bzw. kastrieren, soweit sie nicht Züchter sind.

2. Ich weise außerdem darauf hin, dass es nicht der Wahrheit entspricht, dass Herr Vogel sich nicht um das von Ihnen vorgebrachte Anliegen gekümmert hätte. Nachdem Ende September 2014 Ihre Anfrage im Abgeordnetenbüro einging, wurde diese bearbeitet und Ihnen von Herrn Vogel im Oktober 2014 geschrieben, dass das Ministerium damals in Vorbereitung gewesen war, die Ermächtigungsgrundlage an die Kreisverwaltungsbehörden zu übertragen. Damit war erkennbar, dass Ihr Begehren bald umgesetzt würde.
Ich persönlich hätte an Ihrer Stelle, nachdem Sie scheinbar weiterhin auf eine klarstellende Antwort gewartet haben, einfach noch mal freundlich im Abgeordnetenbüro angerufen und um Klarstellung gebeten, anstatt jetzt in einem öffentlichen Forum nach über 3 Jahren einen solchen (falschen) Vorwurf zu machen. Aber das sind natürlich Stilfragen, die jeder Leser nun in diesem Forum selbst bewerten darf.

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Das Ministerium schrieb uns:
"In § 13 b des Tierschutzgesetzes ist eine Verordnungsermächtigung enthalten, die es den Landesregierungen unter bestimmten Voraussetzungen u. a. ermöglicht, den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in einem festgelegten Gebiet zu verbieten oder zu beschränken sowie eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen mit Freigang vorzuschreiben und z. B. eine Pflicht zur Kastration zu regeln.
Unter Beachtung der gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen kann diese Maßnahme nur in einzelnen, eng begrenzten Gebieten zum Einsatz kommen. Die Bayerische Staatsregierung hat daher die Ermächtigung mit der Verordnung zur Änderung der Delegationsverordnung […] auf die Kreisverwaltungsbehörden übertragen, da nur aufgrund der Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und des Sachverstandes der Veterinärbehörden vor Ort im Einzelfall und regional begrenzt angemessene Maßnahmen angeordnet werden können."

Es versteht sich im Rechtsstaat von selbst, dass alle diese Maßnahmen immer nur unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit angeordnet werden dürfen. Es müssen also nachweisbare Gründe für die örtliche Verordnung vorliegen. Diese Gründe könnten zum Bespiel das Auffinden von überdurchschnittlich vielen herrenlosen Tieren und entsprechendem einhergehenden Leid dieser Tiere (z.B. durch Hunger oder Krankheiten) innerhalb eines bestimmten Gebietes sein. Um die Vermehrung dieser herrenloser Tiere zu verhindern, müsste der Eingriff in das Eigentum der örtlichen Katzenbesitzer eingegriffen werden. Diese Abwägung muss sorgfältig vor Ort in jedem Einzelfall von den entsprechenden Behörden durchgeführt werden. Sie können sich sicherlich vorstellen, dass diese Abwägung oftmals sehr schwierig ist. So kann ich jeden Katzenbesitzer verstehen, der sich gegen eine solche Verordnung zur Wehr setzt, wenn er zu einer kostenpflichtigen Registrierung durch seine Gemeinde verpflichtet werden würde, obwohl in seiner Gemeinde kein oder nur ein geringes „Katzenproblem“ mit herrenlosen Katzen bekannt ist und seine Katze bereits kastriert ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Markus M. Mehlhorn
Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Landtagsabgeordneten

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