Frage an Steffen Vogel von Hannes R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass der bayerische Landtag einem Journalisten das Gehalt nennen muss, das ein Parlamentarier auf Steuerzahlerkosten seiner Ehefrau im Abgeordnetenbüro zukommen ließ, (SZ, 28.9.2018, "Verwandtenaffäre").
Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) hatte sich zuvor geweigert, die Zahl herauszugeben. Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gefällt ihr nicht.
1. Wie stehen Sie in diesem Fall zu den Rechten der Pressefreiheit. Haben Sie die gleiche Meinung wie Frau Stamm?
2. Messen Sie grundsätzlich der Pressefreiheit oder dem Schutz der Mitarbeiter ein höheres Gewicht zu?
3. Sehen Sie die Notwendigkeit eines Informationsfreiheitsgesetzes für Bayern?
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.09.2018. Sie stellen mir darin drei
Fragen.
Zu Ihrer ersten Frage:
Selbstverständlich sind die Rechte der Pressefreiheit zu wahren. Wir sollten auch unsere Gewaltenteilung akzeptieren und wenn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes so ausfällt, dann geht es nicht darum, ob dieses Urteil uns gefällt oder nicht, sondern das Urteil ist umzusetzen und damit auch das Gehalt zu nennen.
Zu Ihrer zweiten Frage:
So ist natürlich immer auch die Privatsphäre zu respektieren und auf der anderen Seite die Pressefreiheit. Somit würde ich sehr stark differenzieren danach, ob jemand aus Steuergeldern im öffentlichen Dienst bezahlt wird oder ob jemand in der Privatwirtschaft ein Gehalt erhält. Sollte beispielsweise der Personalleiter von der Firma Uponor in Haßfurt sein Gehalt öffentlich darlegen müssen, weil das Haßfurter Tagblatt dies verlangt, so würde ich das ablehnen. Sollte allerdings nachgefasst werden, was beispielsweise ein Mitarbeiter einer staatlichen Behörde oder ein Mitarbeiter bei einem Abgeordneten erhält, so hätte ich nichts dagegen, wenn das veröffentlicht wird. Letztlich kann und muss auch jeder sehen, was wir als Abgeordnete entsprechend erhalten.
Zu Ihrer dritten Frage:
Die Notwendigkeit eines Informationsfreiheitsgesetzes sehe ich derzeit nicht gegeben. Anhand des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts können Sie ja sehen, dass unsere Justiz und unsere Presse funktioniert und die Interessen der Pressefreiheit selbstverständlich auch von der Justiz hochgehalten werden. Selbst wenn es ein Gesetz gäbe, so muss es nicht heißen, dass es zwingend Anwendung findet, sondern dass trotzdem dann möglicherweise juristische Auseinandersetzungen notwendig sein könnten.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Steffen Vogel, MdL