Frage an Steffen Vogel von Manfred B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Wie stehen Sie zum Thema befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28.09.2018 zum Thema "Befristete Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst". Nach meiner Überzeugung müssen Sie differenzieren zwischen Sachgrundlose Befristungen und Behinderten Befristungen. So sind Befristungen mit Sachgrund zwingend erforderlich.
Das kann z. B. der Fall bei Elternzeit sein. Insbesondere ist es in den Schulen häufig der Fall, da viele junge Lehrerinnen zunächst auf eine Beamtenstelle warten. Wenn sie dann verbeamtet sind, steht oftmals die Familiengründung im Mittelpunkt. Wenn die Lehrerin dann Mutter wird, nimmt sie entweder die Elternzeit in Anspruch oder sie reduziert für einige Zeit ihre Arbeitsstunden. Der Staat muss aber in diesem Fall eine Vollzeitstelle bereithalten. Deshalb sind Sachgrundbefristungen notwendig. Sachgrundlose Befristungen sollten nicht stattfinden, da der Staat Vorbild für andere Arbeitgeber sein muss. Sie sehen aber auch, dass die Bundesrepublik bestehend aus CDU/CSU und SPD die sachgrundlose Befristung nochmals reduziert hat auf 18 Monate. Es ist der Wille der Politik, sachgrundloste Befristungen soweit wie möglich zu vermeiden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Vogel, MdL