Frage an Steffen Ostehr von Hermann W. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Ostehr,
wie stehen Sie zur Rückabwicklung der Teilprivatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe?
Sehr geehrter Herr Wollner,
vielen Dank für ihre Anfrage.
Ich bin der Auffassung, dass Aufgaben der grundsätzlichen Daseinsfürsorge nicht in private Hand gehören. Infrastruktur für unser tägliches Leben wie Gas-, Strom-, Wasserversorgung oder Abwasserbehandlung muss durch kommunale oder staatliche Verantwortung abgesichert werden. Ich bin sogar der Meinung, dass auch andere gesamtgesellschaftliche Aufgaben wie der ÖPNV, Krankenhäuser oder auch Pflegeeinrichtungen nicht von gewinnorientierten Privatunternehmen geführt werden sollten, da hier oftmals ein Zielkonflikt zwischen Gewinnmaximierung und Bereitstellung einer optimalen Dienstleistung am Kunden besteht.
Deshalb unterstütze ich das Anliegen des Berliner Wassertisches, die Rückabwicklung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe umzusetzen. Vor einer Rückübertragung sind jedoch die zwischen dem Land Berlin und RWE abgeschlossenen Verträge im Detail zu prüfen. Die Bedingungen für einen Rückkauf müssen genau geprüft werden und eventuelle negative Auswirkungen für das Land Berlin bei Verhandlungen ausgeschlossen oder zumindest aber reduziert werden.
piratige Grüße
Steffen Ostehr