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Steffen Kampeter
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Frage von Rainer D. •

Frage an Steffen Kampeter von Rainer D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Kampeter,

ich wende mich heute an Sie, um Ihre Meinung zur Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption kennenzulernen und um Sie zu bitten, sich im Deutschen Bundestag für die Ratifizierung einzusetzen.

Die im Jahr 2003 von der Bundesregierung unterzeichnete UN-Konvention gegen Korruption wurde ebenso wie die seit nunmehr neun Jahren unterzeichnete Antikorruptionskonvention des Europarates durch den Bundestag bislang nicht ratifiziert. Von 140 Signatarstaaten haben aber bereits 100 Staaten die UN-Konvention ratifiziert, darunter Frankreich, Großbritannien, Schweden, Südafrika, USA, China und Russland.
Ein wesentlicher Grund für die Nicht-Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption ist die in Deutschland unzureichende strafrechtliche Regelung der Abgeordnetenbestechung. Der § 108 e StGB (Strafgesetzbuch) zur Abgeordnetenbestechung muss verschärft werden, um den Anforderungen der Konvention gerecht zu werden. Der Gesetzentwurf für eine solche Verschärfung soll aus der Mitte des Parlaments kommen, da die Parlamentarier unmittelbar selbst betroffen sind. Diese Aufgabe aber schieben die Parlamentarier seit Jahren vor sich her.
Im Schlussdokument des G8 Gipfels von 2007, das unter deutscher Federführung entstand, wird die vollständige Umsetzung internationaler Übereinkünfte zur Bekämpfung der Korruption zugesichert. Will Deutschland also nicht entscheidend an Glaubwürdigkeit und Zuverlässigkeit verlieren, so muss eine schleunige Änderung des § 108 e StGB und die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption noch in diesem Jahr erfolgen.

Bisher ist die Diskussion ist noch nicht wirklich in Bewegung gekommen und die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben sich noch nicht positioniert.
Ich wäre Ihnen dankbar für eine Mitteilung darüber, wie sie zu der Ratifizierung stehen und was Sie für die Ratifizierung zu tun gedenken.

Mit freundlichen Grüßen
Rainer Dombois

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dombois!

Vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema UN-Konvention gegen Korruption, die ich mit Interesse gelesen habe.

Gerne möchte ich Ihnen antworten, wobei mir der persönliche Austausch für eine individuelle Betrachtung Ihrer Ansprache ein wichtiges Anliegen ist. Ich möchte Sie daher bitten, sich mit mir hierfür auf persönlichem Wege unter Angabe Ihrer vollständigen Adresse und ggf. auch Telefonnummer entweder postalisch oder per Email an steffen.kampeter@bundestag.de in Verbindung setzen. Darüber hinaus stehe ich während meiner regelmäßig stattfindenden Bürgersprechstunden in Minden gerne für ein direktes Gespräch zur Verfügung.

In Erwartung Ihrer Fragen und Anregungen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

Steffen Kampeter

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.