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Steffen Kampeter
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Frage von Sabine K. •

Frage an Steffen Kampeter von Sabine K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Kampeter,

wie soll ich als alleinerziehende Mutter . 5 Kinder - die Lehrmittel für die Schule bezahlen. Hartz IV hat es nun endgültig unmöglich gemacht. Früher bezahlte das Sozialamt wenigstens noch einen Teil dazu. Unbezahlbare Kinderplätze, unbezahlbare Schulmittel wie Schulbücher,Ausflüge etc.

Weiter läßt der Unterricht, hier orientiert sich der Lehrer an die Schwächsten in der Klasse und das sind nun mal Schüler, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, zu wünschen übrig. Pisa spricht da eine deutliche Sprache.

Und Frau Merkel will weitere Einschnitte in das soziale Netz.

Kinder, deren Eltern nicht vermögend sind, bleiben auf der Strecke. Was ist das für eine Politik.

Wie sehen Sie das? Ich bitte um eine ehrliche Antwort.

mit freundlichen Grüßen
Kaiser

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Kaiser,

vielen Dank für Ihre Anfrage über Kandidatenwatch. Zunächst möchte ich Ihnen sagen, dass ich Ihnen beipflichte, wenn sie sagen, dass die Qualität des Unterrichts an allgemeinbildenden Schulen verbessert werden muss. Viele unionsgeführte Bundesländer schneiden bei der Pisa-Studie vergleichsweise gut ab. Schulpolitik ist Landespolitik und die Ergebnisse in den bürgerlich regierten Bundesländern zeigen, dass die die Union mit Ihrer Bildungspolitik im Kern auf einem guten Weg ist. Den gilt es fortzusetzen. Unsere Kinder sollen eine fundierte schulische Ausbildung erhalten, denn die ist essentiell, wenn es um ihre Zukunft geht.

Sie beklagen, dass Sie von Ihren ALGII-Bezügen nunmehr auch die Lehrmittel für die Schule oder die Kosten für Schulausflüge bestreiten müssen. Das ist - zugegeben - sicher nicht einfach, zumal sich die Ausgaben dafür jetzt zu Beginn des Schuljahres häufen. Die Hartz-Gesetze sehen für Alleinerziehende jedoch einen Mehrbedarf vor, der zusätzliche zur Regelleistung gewährt wird und so bemessen ist, dass die für Lehrmittel entstehenden Kosten aufgefangen werden können. Sollte der Betrag dennoch nicht ausreichen, so gibt es für die Möglichkeit (Ermessensentscheidung), nach § 23 SGB II ein Darlehen zu beantragen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter