Frage an Steffen Kampeter von Daniel F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kampeter,
wie aktuell aus der Presse zu entnehmen hat der Bundesgerichtshof die Online-Durchsuchung von PCs aufgrund fehlender Rechtsgrundlage zurückgewiesen. Der Innenminister hat daraufhin angekündigt eine solche Grundlage schaffen zu wollen. Mich würde interessieren, ob Sie die Online-Durchsuchung für gerechtfertigt halten und ob Sie eine solche Gesetzesgrundlage mittragen würden.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Zeit und Mühe.
Daniel Fenne
![Steffen Kampeter Portrait von Steffen Kampeter](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/steffen_kampeter_33.jpg?itok=WwsMlg5d)
Sehr geehrter Herr Fenne,
vielen Dank für Ihre Ansprache in Sachen Online-Durchsuchung von Computern. Ich teile die Auffassung von Bundesinnenminister Schäuble, dass wir eine Rechtsgrundlage schaffen müssen, welche die Online-Durchsuchung ermöglicht, nachdem der BGH entschieden hat, dass diese momentan einer solchen Rechtsgrundlage entbehrt. Der Staat darf sich von Schwerkriminellen, insbesondere von Terroristen - denn um die Terrorbekämpfung geht es beim Einsatz der Online-Durchsuchung vorwiegend - bei der Nutzung moderner Kommunikationmittel nicht abhängen lassen. Natürlich müssen bei der Ausarbeitung einer entsprechenden Rechtsgrundlage Bürgerrechte und Sicherheitsinteressen genauestens abgewägt werden. Vorstellbar sind scharfe Auflagen, die eine verdeckte Online-Durchsuchung nach richterlicher Anordnung möglich machen, ohne unverhältnismäßig in Persönlichkeitsrechte des Einzelnen einzugreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter