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Frage von Elke M. •

Frage an Steffen Kampeter von Elke M.

Sehr geehrter Herr Kampeter,

der Bundestag berät derzeit die geplanten Gesetzesänderungen zur Regelung der Fracking-Technik in Deutschland. Als Abgeordneter für Minden bitte ich Sie, mir einige Fragen zum Gesetzgebungsprozess zu beantworten:

1) Laut Gesetz soll das Urteil der Expertenkommission für die Verwaltung nicht bindend sein. Es ist allerdings zu befürchten, dass sich das in der Praxis nicht durchsetzen lässt und demokratisch legitimierte Verwaltung de facto entmachtet wird. Halten Sie die Einführung der Expertenkommission vor diesem Hintergrund für vertretbar?
2) Der Gesetzesentwurf sieht vor, Fracking in Kohleflöz- und Schiefergestein bis zu einer Tiefe von 3000 Metern zu verbieten. Wie stehen Sie zu dieser Grenzziehung?
3) Ist der Einsatz der Fracking-Technik in Sandstein tatsächlich sicherer als in Schiefer- oder Kohleflözgestein? Wenn ja, worin liegen die Unterschiede?4)
4) Was soll mit dem anfallenden Lagerstättenwasser bei der Gewinnung von Erdöl und Erdgas geschehen?
5) Lassen sich aus Ihrer Sicht Erkenntnisse aus der Erprobung von Fracking-Vorhaben gewinnen und wenn ja welche sind dies? Wo sollten solche Vorhaben in Deutschland Ihres Erachtens durchgeführt werden und wie viele Bohrungen sind dazu erforderlich?

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Antwort ausstehend von Steffen Kampeter
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